Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Gemäß Art. 28 DSGVO | Stand: 18. Februar 2026
Wichtige Informationen
Wer benötigt einen AVV?
Unternehmen, die personenbezogene Daten über rechnex.de verarbeiten lassen (z.B. Rechnungen mit Kundendaten), sind nach Art. 28 DSGVO verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
Unsere Subprozessoren
- Cloudflare (Edge, CDN, WAF) - Global mit EU-Rechenzentren
- Oracle Cloud Infrastructure (primärer Validator) - Frankfurt, Deutschland
- Render (sekundärer Validator-Fallback) - USA mit SCC
- Mistral AI (KI-Verarbeitung) - EU (Paris, Frankreich)
- Supabase (Datenbank) - Frankfurt, Deutschland
- Stripe (Zahlungsabwicklung) - EU/USA mit SCC
Datenlöschung
Alle hochgeladenen Rechnungsdokumente werden unmittelbar nach der Verarbeitung gelöscht und nicht persistent gespeichert.
Rechtsgrundlage
Dieser Vertrag erfüllt die Anforderungen von Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeiter) und berücksichtigt die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.
Fragen zum AVV?
Bei Fragen zum Auftragsverarbeitungsvertrag oder zu unserer Datenverarbeitung kontaktieren Sie uns gerne: