Empfangspflicht seit 2025 · nächste Versandstufe ab 1. Januar 2027

E‑Rechnungen aus PDF, ERP oder API – ohne Systemwechsel.

Erstellen, konvertieren und technisch prüfen Sie XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien. Einzelne Rechnungen direkt im Browser – wiederkehrende, komplexe oder große Volumen automatisiert mit RechneX Enterprise.

EU-Datenverarbeitung · AVV verfügbar · veröffentlichte Unterauftragsverarbeiter · technische Validierung

Rechnungsdesign in vielen Fällen erhaltenValide E‑Rechnungen statt XML-Fehler beim Empfänger

RechneX Prüfung

rechnung.pdf

Validierung bestanden
AusgabeformatZUGFeRD / XRechnung
Pflichtfeldervollständig
Download E-Rechnung

Unterstützte Standards

XRechnung 3.0.2 · ZUGFeRD 2.5 · Factur-X 1.09 · UBL · CII · EN 16931

Zuverlässige Validierung nach aktuellen Standards, Regelwerken und Versionsständen.

Eine Plattform. Alle Formate.

RechneX bietet Ihnen alle Werkzeuge, die Sie für den Umgang mit elektronischen Rechnungen benötigen. Einfach und intuitiv.

PDF zu E-Rechnung

Verwandeln Sie herkömmliche PDF-Rechnungen in technisch geprüfte XRechnung (XML) oder ZUGFeRD-Dateien. Bei einem neu erzeugten ZUGFeRD-Layout können Sie Ihr eigenes Logo einsetzen; ein übernommenes Original-PDF bleibt unverändert.

PDF hochladen

Validator

Prüfen Sie XRechnung-XML mit dem KoSIT Validator und ZUGFeRD-PDFs mit dem Mustang Validator auf EN 16931-Konformität.

Generator

Erstellen Sie XRechnung und ZUGFeRD direkt im Formular. Für ZUGFeRD sehen Sie Ihr eigenes Logo bereits in der ausgabegleichen PDF-Vorschau.

Viewer

Visualisieren Sie komplexe XML-Datensätze als lesbare Rechnungen im Browser.

DSGVO & Sicherheit

Dokumentierte Datenflüsse statt pauschaler Versprechen.

Für datenschutzgerechte Geschäftsprozesse mit AVV und dokumentierten Unterauftragsverarbeitern konzipiert. Verarbeitung nur durch die in Datenschutzerklärung und AVV genannten Dienstleister.

E-Rechnungen erstellen, prüfen und konvertieren – ohne Ihren Rechnungsprozess neu aufzubauen

Mit RechneX können Sie eine E-Rechnung erstellen, vorhandene Rechnungsdateien prüfen und bestehende Dokumente in strukturierte Formate konvertieren. Erzeugen Sie XRechnung und ZUGFeRD direkt online, ohne Ihre bewährte Rechnungssoftware auszutauschen. Statt monatelang ein neues System einzuführen, ergänzen Sie Ihren heutigen Ablauf um genau die Funktionen, die Sie für die E-Rechnungspflicht seit 2025 und die Ausstellungspflichten ab 2027/2028 benötigen.

Für bestehende PDF-Rechnungen

Ihre Rechnungen entstehen bereits in Word, Excel, einer Branchenlösung oder einer älteren Faktura-Software? Dann müssen Sie nicht bei null anfangen. Mit RechneX können Sie eine PDF in XRechnung umwandeln, erkannte Rechnungsdaten kontrollieren und fehlende Angaben gezielt ergänzen. So bleibt Ihr vertrautes Rechnungsdesign erhalten, während im Hintergrund strukturierte Daten für eine moderne B2B E-Rechnung entstehen.

Für Behörden- und B2B-Rechnungen

Ob Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber, einen Geschäftskunden oder die zentrale Buchhaltung eines Unternehmens: RechneX unterstützt Sie dabei, E-Rechnungen im benötigten Format bereitzustellen. Pflichtangaben, Steuerbeträge, Zahlungsdaten und Referenzen lassen sich vor dem Export kontrollieren. Die passende Prüfung hilft, technische Fehler frühzeitig zu erkennen.

Für Teams ohne neues ERP-Projekt

Die Umstellung auf E-Rechnungen muss kein großes IT-Projekt werden. RechneX ergänzt vorhandene Abläufe, statt sie zu ersetzen. Einzelne Rechnungen können direkt online erstellt oder konvertiert werden. Buchhaltungen und Teams bearbeiten wiederkehrende Fälle zentral und nachvollziehbar, ohne ERP-Wechsel, lange Schulungen oder unnötige Systemkomplexität.

RechneX steht für eine schnelle, schlanke und DSGVO-bewusste Lösung aus Deutschland: weniger manueller Aufwand, weniger Unsicherheit und mehr Kontrolle über jede Rechnung.

Warum der Wechsel zur E-Rechnung wichtig ist.

1

Gesetzliche Pflicht seit 2025

Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Der Versand wird schrittweise ebenfalls zur Pflicht.

2

Schnellere Prozesse

E-Rechnungen reduzieren Formatfehler, Rückfragen und manuelle Nacharbeit beim Versand an Kunden, Behörden oder Geschäftspartner.

3

Nachhaltigkeit

Reduzieren Sie Papier, Druck- und Portokosten. Ein digitaler Rechnungsworkflow ist gut für die Umwelt und Ihre Bilanz.

Status Quo Check

EmpfangsbereitschaftErforderlich
EN 16931 StandardErforderlich
Archivierung (GoBD)Erforderlich

RechneX hilft Ihnen, alle Anforderungen zu erfüllen.

E-Rechnungspflicht 2025-2028

PDF-Rechnungen reichen nicht mehr. RechneX macht daraus valide E-Rechnungen.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten bis Ende 2026 allgemeine Übergangsregeln; Rechnungsaussteller bis 800.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr können die verlängerte Regelung grundsätzlich bis Ende 2027 nutzen. Ab dem 1. Januar 2028 endet die umsatzabhängige Übergangsregel für inländische B2B-Umsätze. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

  1. 1AktivSeit 1. Januar 2025

    Empfangspflicht läuft

    Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen und verarbeiten können. Eine einfache PDF per E-Mail gilt nur noch als sonstige Rechnung.

  2. 2FristBis 31. Dezember 2026

    PDF und Papier nur noch als Übergang

    Papierrechnungen und PDF-Rechnungen dürfen für den Versand noch genutzt werden, elektronische Ersatzformate aber nur mit Zustimmung des Empfängers.

  3. 3Nächste StufeAb 1. Januar 2027

    Versandpflicht ab 800.000 € Gesamtumsatz

    Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr müssen betroffene inländische B2B-Rechnungen strukturiert ausstellen. Rechnungsaussteller bis 800.000 € können die verlängerte Übergangsregel grundsätzlich bis Ende 2027 nutzen. Entscheidend ist grundsätzlich der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr – nicht der Umsatz des Empfängers und nicht der Wert einer einzelnen Rechnung.

  4. 4PflichtAb 1. Januar 2028

    Umsatzabhängige Übergangsregel endet

    Ab 1. Januar 2028 endet die umsatzabhängige Übergangsregel für inländische B2B-Umsätze. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise, B2C-Umsätze, bestimmte steuerfreie Leistungen und Leistungen von Kleinunternehmern.

BMF-Fristen prüfen

Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung

Alles, was Sie über die E-Rechnungspflicht, XRechnung, ZUGFeRD und den Umstieg wissen müssen.

Was ist eine E-Rechnung und warum brauche ich sie?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format wie XML. Anders als eine einfache PDF enthält sie Daten, die automatisch von Buchhaltungssoftware verarbeitet werden können. In Deutschland sind die beiden wichtigsten Formate XRechnung (reines XML, Standard bei Behörden) und ZUGFeRD (hybrides PDF mit eingebettetem XML). Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Datenformat – es enthält keine visuelle Darstellung und ist primär für die maschinelle Verarbeitung gedacht. Es ist der Pflichtstandard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen). ZUGFeRD ist ein Hybridformat: Eine normale PDF-Rechnung, in die ein strukturierter XML-Datensatz unsichtbar eingebettet wird. So können Menschen das PDF lesen, während Maschinen die Daten automatisch verarbeiten. Beide Formate basieren auf dem europäischen Standard EN 16931.

Muss ich als kleines Unternehmen auch E-Rechnungen versenden?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Der Versand von E-Rechnungen wird stufenweise zur Pflicht: Ab 2027 für Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr. Entscheidend ist grundsätzlich der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr – nicht der Umsatz des Empfängers und nicht der Wert einer einzelnen Rechnung. Ab 1. Januar 2028 endet die umsatzabhängige Übergangsregel für inländische B2B-Umsätze; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Kleinunternehmer und Freiberufler sollten sich jetzt schon vorbereiten, um nicht überrascht zu werden. Mit RechneX können Sie schon heute E-Rechnungen erstellen – ohne teure Software oder komplizierte Einrichtung.

Wie funktioniert die Umwandlung von PDF zu XRechnung?

Laden Sie einfach Ihre PDF-Rechnung bei RechneX hoch. Die Erkennung übernimmt viele relevante Felder wie Rechnungsnummer, Datum, Positionen und Beträge. Sie überprüfen die erkannten Daten im Editor, korrigieren falls nötig, und erhalten dann eine fertige XRechnung oder ZUGFeRD-Datei zum Download. XRechnungen werden mit dem KoSIT Validator, ZUGFeRD-Dateien mit dem Mustang Validator auf EN 16931-Konformität geprüft.

Sind meine Daten bei RechneX sicher?

Für datenschutzgerechte Geschäftsprozesse mit AVV und dokumentierten Unterauftragsverarbeitern konzipiert. Verarbeitung nur durch die in Datenschutzerklärung und AVV genannten Dienstleister. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über HTTPS. Original-PDF und extrahierte Inhalte werden bei RechneX nicht dauerhaft gespeichert. Ergebnisdatei und Prüfbericht werden spätestens 24 Stunden nach ihrer Erzeugung aus dem Downloadspeicher gelöscht.

Kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung mit meinem Logo erstellen?

Ja. Im neu erzeugten RechneX-Layout können Sie ein PNG- oder JPEG-Logo für die aktuelle ZUGFeRD-Rechnung einsetzen und die spätere PDF-Ausgabe vorab prüfen. Pro speichert Ihr Standardlogo. Bei Übernahme eines geeigneten Original-PDFs bleibt dessen Seiteninhalt unverändert und es wird kein zusätzliches Logo eingesetzt.

Bereit für die Zukunft?

Starten Sie noch heute mit RechneX und erledigen Sie Ihre E-Rechnungen in Sekunden.

Keine Kreditkarte erforderlich • Sofortiger Zugriff • AVV und dokumentierte Dienstleister