E‑Rechnungen aus PDF, ERP oder API – ohne Systemwechsel.
Erstellen, konvertieren und technisch prüfen Sie XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien. Einzelne Rechnungen direkt im Browser – wiederkehrende, komplexe oder große Volumen automatisiert mit RechneX Enterprise.
EU-Datenverarbeitung · AVV verfügbar · veröffentlichte Unterauftragsverarbeiter · technische Validierung
RechneX Prüfung
rechnung.pdf
Unterstützte Standards
XRechnung 3.0.2 · ZUGFeRD 2.5 · Factur-X 1.09 · UBL · CII · EN 16931
Zuverlässige Validierung nach aktuellen Standards, Regelwerken und Versionsständen.
Eine Plattform. Alle Formate.
RechneX bietet Ihnen alle Werkzeuge, die Sie für den Umgang mit elektronischen Rechnungen benötigen. Einfach und intuitiv.
PDF zu E-Rechnung
Verwandeln Sie herkömmliche PDF-Rechnungen in technisch geprüfte XRechnung (XML) oder ZUGFeRD-Dateien. Bei einem neu erzeugten ZUGFeRD-Layout können Sie Ihr eigenes Logo einsetzen; ein übernommenes Original-PDF bleibt unverändert.
E-Rechnungen erstellen, prüfen und konvertieren – ohne Ihren Rechnungsprozess neu aufzubauen
Mit RechneX können Sie eine E-Rechnung erstellen, vorhandene Rechnungsdateien prüfen und bestehende Dokumente in strukturierte Formate konvertieren. Erzeugen Sie XRechnung und ZUGFeRD direkt online, ohne Ihre bewährte Rechnungssoftware auszutauschen. Statt monatelang ein neues System einzuführen, ergänzen Sie Ihren heutigen Ablauf um genau die Funktionen, die Sie für die E-Rechnungspflicht seit 2025 und die Ausstellungspflichten ab 2027/2028 benötigen.
Für bestehende PDF-Rechnungen
Ihre Rechnungen entstehen bereits in Word, Excel, einer Branchenlösung oder einer älteren Faktura-Software? Dann müssen Sie nicht bei null anfangen. Mit RechneX können Sie eine PDF in XRechnung umwandeln, erkannte Rechnungsdaten kontrollieren und fehlende Angaben gezielt ergänzen. So bleibt Ihr vertrautes Rechnungsdesign erhalten, während im Hintergrund strukturierte Daten für eine moderne B2B E-Rechnung entstehen.
Für Behörden- und B2B-Rechnungen
Ob Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber, einen Geschäftskunden oder die zentrale Buchhaltung eines Unternehmens: RechneX unterstützt Sie dabei, E-Rechnungen im benötigten Format bereitzustellen. Pflichtangaben, Steuerbeträge, Zahlungsdaten und Referenzen lassen sich vor dem Export kontrollieren. Die passende Prüfung hilft, technische Fehler frühzeitig zu erkennen.
Für Teams ohne neues ERP-Projekt
Die Umstellung auf E-Rechnungen muss kein großes IT-Projekt werden. RechneX ergänzt vorhandene Abläufe, statt sie zu ersetzen. Einzelne Rechnungen können direkt online erstellt oder konvertiert werden. Buchhaltungen und Teams bearbeiten wiederkehrende Fälle zentral und nachvollziehbar, ohne ERP-Wechsel, lange Schulungen oder unnötige Systemkomplexität.
Warum der Wechsel zur E-Rechnung wichtig ist.
Gesetzliche Pflicht seit 2025
Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Der Versand wird schrittweise ebenfalls zur Pflicht.
Schnellere Prozesse
E-Rechnungen reduzieren Formatfehler, Rückfragen und manuelle Nacharbeit beim Versand an Kunden, Behörden oder Geschäftspartner.
Nachhaltigkeit
Reduzieren Sie Papier, Druck- und Portokosten. Ein digitaler Rechnungsworkflow ist gut für die Umwelt und Ihre Bilanz.
Basierend auf dem KoSIT XRechnung-Standard, der E-Rechnungsverordnung des BMF und dem ZUGFeRD-Standard (FeRD).
Beliebte Ausgangsprogramme
Viele Unternehmen suchen keine neue Buchhaltungssoftware, sondern einen sauberen Weg von Excel, Word, ERP-System oder DATEV zur E-Rechnung. Genau dafür sind diese Guides gebaut.
Excel
Excel-Rechnung in XRechnung oder ZUGFeRD umwandeln
Excel-Rechnung als PDF hochladen, Daten prüfen und als XRechnung oder ZUGFeRD herunterladen. Ohne neue Rechnungssoftware und ohne XML-Makros.
Word
Word-Rechnung in XRechnung oder ZUGFeRD umwandeln
Word-Rechnung als PDF exportieren, Daten prüfen und als XRechnung oder ZUGFeRD herunterladen. Ihre Word-Vorlage bleibt weiterhin nutzbar.
DATEV
DATEV-Rechnung in XRechnung oder ZUGFeRD umwandeln
DATEV-Rechnung in XRechnung oder ZUGFeRD umwandeln, technisch prüfen und anschließend sicher an Kanzlei, Kunde oder Portal übergeben.
Für wen RechneX geeignet ist
E-Rechnungen einfach passend für Ihren Anwendungsfall erstellen. Ob Kleinunternehmer, Mittelstand, Behörde oder Unternehmen mit komplexeren Rechnungsprozessen: RechneX unterstützt Sie dabei, XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien sauber zu erstellen, zu konvertieren und technisch zu prüfen. Fachliche und empfängerspezifische Anforderungen bleiben zu prüfen.
Kleinunternehmer
Kleinunternehmer E-Rechnung einfach und bezahlbar umsetzen
E-Rechnung für Kleinunternehmer, Freiberufler und kleine B2B-Teams: ZUGFeRD oder XRechnung im Browser erstellen, prüfen und ohne Softwareprojekt starten.
Öffentliche Auftraggeber
B2G-Rechnung für öffentliche Auftraggeber vorbereiten und einreichen
B2G-Rechnung für öffentliche Auftraggeber vorbereiten: XRechnung erstellen, Pflichtfelder prüfen und über ZRE, OZG-RE oder den vereinbarten Kanal einreichen.
Validieren
E-Rechnung validieren vor dem Versand
E-Rechnung validieren: XRechnung mit dem KoSIT Validator und ZUGFeRD mit dem Mustang Validator im Browser prüfen und Fehler vor Versand erkennen.

DATEV und XRechnung: Praktischer Workflow ohne Medienbruch
Verbinden Sie XRechnung und ZUGFeRD sauber mit DATEV Unternehmen online. Der Leitfaden zeigt Prüfung, Übergabe, Buchung und Archivierung.
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Kleinbetragsrechnung 2026: 250 € brutto, Pflichtangaben und E-Rechnung
Bis 250,00 € brutto darf eine Kleinbetragsrechnung auch als sonstige Rechnung ausgestellt werden. Ab 250,01 € gelten die normalen Rechnungsregeln; im inländischen B2B kann eine E-Rechnung nötig sein.
Mehr lesenPDF-Rechnungen reichen nicht mehr. RechneX macht daraus valide E-Rechnungen.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten bis Ende 2026 allgemeine Übergangsregeln; Rechnungsaussteller bis 800.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr können die verlängerte Regelung grundsätzlich bis Ende 2027 nutzen. Ab dem 1. Januar 2028 endet die umsatzabhängige Übergangsregel für inländische B2B-Umsätze. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.
- 1AktivSeit 1. Januar 2025
Empfangspflicht läuft
Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen und verarbeiten können. Eine einfache PDF per E-Mail gilt nur noch als sonstige Rechnung.
- 2FristBis 31. Dezember 2026
PDF und Papier nur noch als Übergang
Papierrechnungen und PDF-Rechnungen dürfen für den Versand noch genutzt werden, elektronische Ersatzformate aber nur mit Zustimmung des Empfängers.
- 3Nächste StufeAb 1. Januar 2027
Versandpflicht ab 800.000 € Gesamtumsatz
Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr müssen betroffene inländische B2B-Rechnungen strukturiert ausstellen. Rechnungsaussteller bis 800.000 € können die verlängerte Übergangsregel grundsätzlich bis Ende 2027 nutzen. Entscheidend ist grundsätzlich der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr – nicht der Umsatz des Empfängers und nicht der Wert einer einzelnen Rechnung.
- 4PflichtAb 1. Januar 2028
Umsatzabhängige Übergangsregel endet
Ab 1. Januar 2028 endet die umsatzabhängige Übergangsregel für inländische B2B-Umsätze. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.
Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise, B2C-Umsätze, bestimmte steuerfreie Leistungen und Leistungen von Kleinunternehmern.
BMF-Fristen prüfenHäufig gestellte Fragen zur E-Rechnung
Alles, was Sie über die E-Rechnungspflicht, XRechnung, ZUGFeRD und den Umstieg wissen müssen.
Was ist eine E-Rechnung und warum brauche ich sie?
Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format wie XML. Anders als eine einfache PDF enthält sie Daten, die automatisch von Buchhaltungssoftware verarbeitet werden können. In Deutschland sind die beiden wichtigsten Formate XRechnung (reines XML, Standard bei Behörden) und ZUGFeRD (hybrides PDF mit eingebettetem XML). Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Datenformat – es enthält keine visuelle Darstellung und ist primär für die maschinelle Verarbeitung gedacht. Es ist der Pflichtstandard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen). ZUGFeRD ist ein Hybridformat: Eine normale PDF-Rechnung, in die ein strukturierter XML-Datensatz unsichtbar eingebettet wird. So können Menschen das PDF lesen, während Maschinen die Daten automatisch verarbeiten. Beide Formate basieren auf dem europäischen Standard EN 16931.
Muss ich als kleines Unternehmen auch E-Rechnungen versenden?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Der Versand von E-Rechnungen wird stufenweise zur Pflicht: Ab 2027 für Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr. Entscheidend ist grundsätzlich der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr – nicht der Umsatz des Empfängers und nicht der Wert einer einzelnen Rechnung. Ab 1. Januar 2028 endet die umsatzabhängige Übergangsregel für inländische B2B-Umsätze; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Kleinunternehmer und Freiberufler sollten sich jetzt schon vorbereiten, um nicht überrascht zu werden. Mit RechneX können Sie schon heute E-Rechnungen erstellen – ohne teure Software oder komplizierte Einrichtung.
Wie funktioniert die Umwandlung von PDF zu XRechnung?
Laden Sie einfach Ihre PDF-Rechnung bei RechneX hoch. Die Erkennung übernimmt viele relevante Felder wie Rechnungsnummer, Datum, Positionen und Beträge. Sie überprüfen die erkannten Daten im Editor, korrigieren falls nötig, und erhalten dann eine fertige XRechnung oder ZUGFeRD-Datei zum Download. XRechnungen werden mit dem KoSIT Validator, ZUGFeRD-Dateien mit dem Mustang Validator auf EN 16931-Konformität geprüft.
Sind meine Daten bei RechneX sicher?
Für datenschutzgerechte Geschäftsprozesse mit AVV und dokumentierten Unterauftragsverarbeitern konzipiert. Verarbeitung nur durch die in Datenschutzerklärung und AVV genannten Dienstleister. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über HTTPS. Original-PDF und extrahierte Inhalte werden bei RechneX nicht dauerhaft gespeichert. Ergebnisdatei und Prüfbericht werden spätestens 24 Stunden nach ihrer Erzeugung aus dem Downloadspeicher gelöscht.
Kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung mit meinem Logo erstellen?
Ja. Im neu erzeugten RechneX-Layout können Sie ein PNG- oder JPEG-Logo für die aktuelle ZUGFeRD-Rechnung einsetzen und die spätere PDF-Ausgabe vorab prüfen. Pro speichert Ihr Standardlogo. Bei Übernahme eines geeigneten Original-PDFs bleibt dessen Seiteninhalt unverändert und es wird kein zusätzliches Logo eingesetzt.