Was ist Leitweg-ID?

Die einheitliche elektronische Adressierungsnummer für alle Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.

Die Leitweg-ID ist exklusiv für den Geschäftsverkehr mit dem Staat (B2G) in Deutschland konzipiert. Ohne diese Nummer können Sie keine elektronische Rechnung (XRechnung) an eine deutsche Behörde zustellen. Sie muss zwingend im XML-Feld Buyer Reference (BT-10) angegeben werden.

Sie setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  1. Grobadressierung: (z.B. 992 für die mittelbare Bundesverwaltung, 01 für Schleswig-Holstein).
  2. Feinadressierung: (Optional, bis zu 30 Zeichen für spezifische Abteilungen einer Behörde).
  3. Prüfziffer: (Zwei Stellen am Ende, generiert nach dem Modulo 97-10 Verfahren, ähnlich wie bei einer IBAN).

Ein typisches Format sieht so aus: 04011000-12345-34.

Warum das 2026 wichtig ist

Da das alte ZRE-Portal des Bundes Ende 2025 abgeschaltet wird, müssen alle Rechnungen an Bundeseinrichtungen künftig über die OZG-RE Plattform eingereicht werden. Das Routing dort basiert zu 100% auf der Leitweg-ID. Wer die Struktur in seiner Rechnung falsch setzt, kassiert vom Portal eine sofortige harte automatische Ablehnung.

Häufige Fragen zu Leitweg-ID

?Woher bekomme ich die Leitweg-ID des Kunden?

Sie müssen sich keine eigene generieren! Die Behörde (Ihr Kunde) muss Ihnen ihre spezifische Leitweg-ID spätestens bei der Auftragserteilung mitteilen, damit Sie die Rechnung schreiben können.

?Brauche ich die Leitweg-ID für B2B-Rechnungen an Unternehmen?

Nein. Wenn Sie an ein anderes Unternehmen fakturieren (B2B), bleibt das Feld 'Buyer Reference' (BT-10) entweder leer oder wird für interne Bestellnummern genutzt.


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