Empfangspflicht seit 2025 – Ausstellung stufenweise

E-Rechnung erstellen

Erstellen Sie E-Rechnungen nach EN 16931 direkt im Browser. Generator und Validator nutzen Sie kostenlos, vorhandene PDF-Rechnungen wandeln Sie für 3,99 € um.

Unterstützte Standards

XRechnung 3.0.2 · ZUGFeRD 2.5 · Factur-X 1.09 · UBL · CII · EN 16931

Wir prüfen mit den aktuell gültigen Regelwerken und Versionen.

Die technische Prüfung ersetzt nicht die Kontrolle von Inhalt und Empfängervorgaben.

So erstellen Sie eine E-Rechnung in 3 Schritten

1

Daten eingeben

Füllen Sie Verkäufer, Käufer und Rechnungspositionen im Formular aus.

2

Format wählen

Wählen Sie das Format nach den Vorgaben des Empfängers: häufig XRechnung im B2G-Bereich oder ZUGFeRD mit lesbarem PDF.

3

Herunterladen

Ihre validierte E-Rechnung steht sofort zum Download bereit.

E-Rechnung ohne Software erstellen

Sie müssen nicht sofort ein neues ERP, ein Rechnungsprogramm oder eine lokale Spezialsoftware einführen. Für einzelne oder regelmäßig manuell erstellte Rechnungen reicht ein Browser-Workflow: Sie erfassen Verkäufer, Käufer, Positionen, Steuern und Zahlungsdaten, wählen das passende Format und laden die fertige E-Rechnung herunter.

Dieser Weg eignet sich besonders für Selbstständige, kleine Unternehmen und Teams mit überschaubarem Rechnungsvolumen. Sie benötigen weder XML-Kenntnisse noch eine Installation. Für eine reine XML-Datei, etwa bei Behörden, nutzen Sie den XRechnung Generator. Wenn zusätzlich ein lesbares PDF gewünscht ist, verwenden Sie den ZUGFeRD Generator.

Ohne Installation

Direkt im Browser starten, ohne lokale Software einzurichten.

Ohne XML-Wissen

Fachliche Rechnungsdaten eingeben; RechneX erzeugt die technische Struktur.

Mit Prüfung

Angaben kontrollieren und die erzeugte Datei vor dem Versand validieren.

Liegt bereits eine fertige PDF-Rechnung vor, ist der PDF-Konverter der passendere Einstieg. Bei vielen Rechnungen, festen ERP-Exporten oder automatisierten Sonderfällen empfiehlt sich ein wiederholbarer Batch-, API- oder Enterprise-Prozess.

XRechnung vs. ZUGFeRD: Welches Format brauche ich?

XRechnung wird im B2G-Bereich häufig verlangt. Prüfen Sie vor der Erstellung, welches Format, welche Käuferreferenz beziehungsweise Leitweg-ID und welchen Übertragungsweg der öffentliche Auftraggeber vorgibt.

Schnellentscheidung: Welcher Weg passt?

Ausgangspunkt

Neue Rechnung ohne fertiges PDF

Rechnungsdaten eingeben und E-Rechnung erzeugen

Generator öffnen

Ausgangspunkt

Rechnung an eine Behörde

Empfängervorgaben prüfen; häufig wird XRechnung verlangt

B2G-Vorgaben prüfen

Ausgangspunkt

Vorhandene XML- oder ZUGFeRD-Datei

Technisch prüfen und anschließend lesbar anzeigen

Datei validieren

Für B2B-Empfänger, die zusätzlich eine direkt lesbare PDF-Darstellung wünschen, ist ZUGFeRD häufig geeignet. Maßgeblich bleibt immer, welches Format und welchen Übertragungsweg der Empfänger akzeptiert.

MerkmalXRechnungZUGFeRD im Profil EN 16931
FormatStrukturierter XML-Datensatz in UBL- oder CII-SyntaxPDF/A-3 mit eingebetteten strukturierten XML-Daten
LesbarkeitMit einem Viewer visualisierbar; keine eingebettete PDF-DarstellungLesbares PDF und maschinenlesbare XML-Daten
Typischer EinsatzInsbesondere B2G und strukturierte B2B-ProzesseInsbesondere B2B-Prozesse, in denen zusätzlich ein lesbares PDF gewünscht ist
B2G-EinsatzHäufig verlangt; die Vorgaben des Empfängers sind maßgeblichNur verwenden, wenn der Empfänger das konkrete Profil akzeptiert
Leitweg-IDFür die Bundesverwaltung Pflicht; sonst nach Vorgabe des EmpfängersFür die Bundesverwaltung auch bei einem zulässigen Alternativformat erforderlich; sonst nach Vorgabe des Empfängers
ÜbertragungNach Vorgabe des Empfängers, beispielsweise OZG-RE, Peppol, E-Mail, Upload oder ein anderer vereinbarter KanalEbenfalls nach Vorgabe des Empfängers

Die E-Rechnungspflicht: Was gilt seit 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird das Versenden für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr Pflicht. Maßgeblich ist Ihr eigener Vorjahresumsatz als Rechnungsaussteller, nicht der Umsatz Ihres Kunden; Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro bleiben ausgenommen. Ab 1. Januar 2028 endet die umsatzabhängige Übergangsregel für inländische B2B-Umsätze; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Wer jetzt testet, hat bis zum Stichtag genug Zeit für Korrekturen. Mit einem kostenlosen Konto erstellen Sie eine E-Rechnung pro Tag und prüfen sie vor dem Download technisch.

Datenschutzgerecht konzipiert

Den AVV schließen Sie online ab, Dienstleister und Löschfristen sind dokumentiert. Der Zugriff auf Ergebnisdatei und Prüfbericht endet spätestens 24 Stunden nach ihrer Erzeugung; die technische Bereinigung erfolgt anschließend in kurzen regelmäßigen Löschläufen. Freiwillig gespeicherte Verkäufer- und Bankdaten bleiben bis zur Änderung oder Kontolöschung erhalten.

Formatgerechte Validierung

XRechnung wird mit dem KoSIT Validator, ZUGFeRD mit dem Mustang Validator gegen die passenden Regeln geprüft.

Sofort einsatzbereit

Sie arbeiten direkt im Browser, ohne Installation.

AVV

Jetzt E-Rechnung erstellen

Mit kostenlosem Konto starten und die Datei vor dem Download technisch prüfen.

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