Ende der Übergangsfristen planen

E-Rechnungspflicht 2028: PDF-Rechnungen rechtzeitig umstellen

Ab 1. Januar 2028 endet die umsatzabhängige Übergangsregel für inländische B2B-Umsätze. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. RechneX hilft, vorhandene Rechnungsabläufe in XRechnung, ZUGFeRD und belastbare Prüfprozesse zu überführen.

Gilt ab 1. Januar 2028Einfaches PDF reicht nicht mehrXRechnung prüfenZUGFeRD erzeugenPrüfung vor dem Versand

2028: Die Übergangsfrist endet

Für von der Pflicht erfasste inländische B2B-Umsätze. Gesetzliche Ausnahmen und zusätzliche B2G-Vorgaben bleiben zu beachten.

Strukturierte E-Rechnung

Die allgemeine und die umsatzabhängige Übergangsfrist sind beendet. Der Umsatz des Ausstellers verlängert die Frist nicht mehr.

Vor der Ausgabe weiter prüfen: Ist der Umsatz erfasst oder gilt eine gesetzliche Ausnahme, etwa für Kleinunternehmerleistungen oder Kleinbetragsrechnungen?

Empfang von E-Rechnungen: bereits seit 2025 sicherstellen.

Grundlage: BMF-FAQ, Fragen 4, 4a und 11. Bei sonstigen elektronischen Rechnungen während der Übergangsfrist bleibt die Zustimmung des Empfängers erforderlich.

Warum 2028 für kleinere Unternehmen wichtig ist

Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz können die verlängerte Übergangsfrist noch bis Ende 2027 nutzen. Das ist hilfreich, aber kein Grund, die Umstellung bis zum letzten Monat aufzuschieben. Sobald Kunden strukturierte Rechnungen verlangen oder einfache PDFs nicht mehr akzeptieren, wird aus der Pflicht ein operatives Problem.

Typische Ausgangslagen sind Word- oder Excel-Rechnungen, ältere Branchenprogramme, Lexware- oder DATEV-nahe Abläufe, Vorlagen aus Pages oder anderen Mac-Programmen, Warenwirtschafts-PDFs oder manuell geprüfte Rechnungsordner. Diese Prozesse können weiter genutzt werden, wenn die strukturierte Ausgabe sauber ergänzt wird.

Was einfache PDFs ab 2028 nicht leisten

Ein PDF zeigt die Rechnung für Menschen, liefert aber ohne eingebettete strukturierte Daten keine maschinenlesbare E-Rechnung. Für Empfänger bedeutet das manuelle Erfassung, Rückfragen, Ablehnung oder Umwege über zusätzliche Tools.

ZUGFeRD kann diese Lücke schließen, wenn das sichtbare PDF erhalten bleiben soll. XRechnung ist sinnvoll, wenn Empfänger reines XML erwarten. In beiden Fällen müssen die Rechnungsdaten im strukturierten Teil korrekt sein.

Der pragmatische Weg mit RechneX

Für einzelne Rechnungen oder den Einstieg laden Sie Ihre PDF-Rechnung in RechneX hoch und erzeugen daraus eine E-Rechnung. Danach prüfen Sie die Datei im Validator oder visualisieren XML-Rechnungen im Viewer.

Wenn Sie regelmäßig ähnliche PDFs erzeugen oder besondere Belege haben, richtet RechneX einen Enterprise-Prozess ein. Das lohnt sich, wenn dieselben Vorlagen regelmäßig Nacharbeit verursachen, ein verbindliches Rechnungsdesign nötig ist oder viele Rechnungen automatisch verarbeitet werden sollen.

PDF-Vorlagen sichern

Bestehende Layouts und Pflichtangaben prüfen, bevor Kunden strukturierte Dateien verlangen.

ZUGFeRD oder XRechnung wählen

Je nach Kunde, Portal und interner Ablage das passende Ausgabeformat vorbereiten.

Validierung einplanen

Prüfen Sie jede Datei vor Versand und Archivierung, damit Fehler nicht erst beim Kunden auffallen.

RechneX Enterprise

Bis 2028 aus Ihrem PDF-Prozess einen E-Rechnungsprozess machen

Senden Sie uns 2 bis 5 anonymisierte Beispielrechnungen. Wir prüfen, ob Ihre aktuellen PDFs als Grundlage für einen wiederholbaren XRechnung- oder ZUGFeRD-Workflow taugen.

Beispielrechnungen per E-Mail an kontakt@rechnex.de

Geeignet für gewachsene Abläufe

Word, Excel, PDF, Altsoftware und Branchenprogramme weiter nutzen

Rechnungen und Sonderfälle online bearbeiten, Automatisierung individuell einrichten

Validierung und menschliche Prüfung vor dem Versand kombinieren

FAQ

Wichtige Fragen zur Pflicht

Gibt es ab 2028 noch Übergangsfristen?

Nein. Am 31. Dezember 2027 enden alle Übergangsregeln, auch die für EDI-Verfahren. Danach brauchen inländische B2B-Umsätze grundsätzlich eine E-Rechnung. Ausgenommen bleiben etwa Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Leistungen von Kleinunternehmern.

Kann ich ab 2028 noch PDF-Rechnungen verschicken?

Ein einfaches PDF ist dann für betroffene B2B-Umsätze grundsätzlich keine E-Rechnung. Ein ZUGFeRD-PDF kann aber eine E-Rechnung sein, wenn es die strukturierten Daten korrekt eingebettet enthält. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Ist RechneX eher für einzelne Rechnungen oder für regelmäßige Prozesse gedacht?

Beides. Mit Pro bearbeiten Sie eigene Rechnungen regelmäßig im Browser, auch Bauabrechnungen mit Abschlägen und Korrekturen von Selbstabrechnungen. Enterprise stimmt die Erkennung auf Ihre Vorlagen ab und ergänzt automatische Verarbeitung und Systemanbindungen.

Grundlage der Fristen und Begriffe: BMF-FAQ zur obligatorischen E-Rechnung, Stand März 2026.

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