Eine Rechnung (INVOICE) muss den Erwerbernamen BT-44 enthalten.
BT-44: Name des Erwerbers
Offizieller englischer Begriff: Buyer name
Der vollständige Name des Erwerbers.
Definition und Vorkommen
Der vollständige Name des Erwerbers.
Die Feldkardinalität lautet 1..1. Das Feld ist auf dieser Strukturebene verpflichtend.
- Übergeordnete Gruppe
- BG-7: BUYER
- Kardinalität der Gruppe
- 1..1
Semantischer Datentyp
Text
Mit diesem Datentyp wird ein geschriebener Text, inklusive möglicher Zeilenumbrüche, abgebildet. Er basiert auf dem Typ Text. Type , wie in ISO 15000-5:2014 Anhang B definiert. Beim Typ Text werden keine Feldlängenbegrenzungen definiert.
Vollständige Syntaxpfade
/Invoice/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PartyLegalEntity/cbc:RegistrationName/CreditNote/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PartyLegalEntity/cbc:RegistrationName/rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:BuyerTradeParty/ram:NameZugehörige Geschäftsregeln
Jede Regel-ID wird einmal aufgeführt. Die Kennzeichnung zeigt, für welche Syntax die Regel gilt und ob ein Verstoß als Fehler oder Warnung gemeldet wird.
Häufige Fragen zu BT-44
Was bedeutet BT-44 in der XRechnung?
BT-44 heißt offiziell „Buyer name“. Die deutsche Feldbezeichnung lautet „Name des Erwerbers“. Die offizielle Definition ist: Der vollständige Name des Erwerbers. Der semantische Datentyp ist Text.
Ist BT-44 ein Pflichtfeld?
BT-44 hat die Kardinalität 1..1 und ist auf dieser Strukturebene verpflichtend.
Wo steht BT-44 in UBL und CII?
UBL Invoice: /Invoice/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PartyLegalEntity/cbc:RegistrationName. UBL CreditNote: /CreditNote/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PartyLegalEntity/cbc:RegistrationName. CII: /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:BuyerTradeParty/ram:Name.
Welche Geschäftsregeln gehören zu BT-44?
Dem Feld sind 1 eindeutige Regel-IDs zugeordnet: BR-07. Den Regeltext und die betroffene Syntax finden Sie im Abschnitt „Zugehörige Geschäftsregeln“.

