Steuerkategorie AE
Reverse Charge wird von steuerfrei, Nullsatz und Exportfällen getrennt.
Erstellen Sie eine Reverse-Charge-Rechnung als gültige XRechnung mit Steuerkategorie AE, 0 % Umsatzsteuer und Hinweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Ideal für einzelne Rechnungen, bei denen die Umsatzsteuer nicht vom Rechnungsaussteller, sondern vom Leistungsempfänger geschuldet wird.
Reverse Charge: Betrag und Steuergrund zusammen
Beispiel für einen fachlich geklärten Reverse-Charge-Fall. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.
Steuerkategorie: AE
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Geprüfte Beispieldatei
Grenzüberschreitendes Beispiel mit Steuerkategorie AE und Steuerschuldnerschaft des Empfängers.
Gültig (KoSIT: ACCEPTABLE) · Konfiguration v2026-08-31
Reverse Charge korrekt abbilden
Bei Reverse Charge reicht es nicht, einfach 0 % Umsatzsteuer einzutragen. In der E-Rechnung muss maschinenlesbar erkennbar sein, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und wer die Steuer schuldet.
RechneX bildet Reverse Charge deshalb als eigenen Steuerfall ab: mit passender Steuerkategorie, 0,00 € Steuerbetrag, steuerlichem Hinweis und den relevanten Unternehmenskennungen. So wird die Rechnung nicht mit steuerfreien Umsätzen, Nullsatz, Exportfällen oder Kleinunternehmerregelungen verwechselt.
Reverse Charge wird von steuerfrei, Nullsatz und Exportfällen getrennt.
Der Steuerbetrag bleibt 0, die Begründung wird aber nachvollziehbar ergänzt.
USt-IdNrn. und Unternehmenskennungen werden erfasst, soweit sie für den Fall erforderlich sind.
Der Empfänger erkennt die Steuerschuldnerschaft direkt im Belegprozess.
Selbst bearbeiten oder individuell einrichten
Erfassen Sie die Rechnung selbst oder laden Sie ein vorhandenes PDF im Konverter hoch. Prüfen Sie die Steuerkategorien der Positionen und den Hinweistext vor dem Download.
Wenn bei Ihren Vorlagen regelmäßig dieselben Korrekturen nötig sind, stimmen wir die Erkennung darauf ab. Bei Bedarf verbinden wir ERP, Shop und Freigaben.
Ablauf
Legen Sie Verkäufer, Käufer, Rechnungsdaten und Positionen im Generator an.
Wählen Sie für die betroffenen Positionen den Steuerfall Reverse Charge mit Steuerkategorie AE.
Prüfen Sie, dass kein Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen wird und die Steueraufschlüsselung mit 0,00 € korrekt ist.
Erfassen Sie die relevanten Steuer- und Unternehmenskennungen, zum Beispiel USt-IdNrn., soweit sie für Ihren Fall erforderlich sind.
Ergänzen Sie den Pflichthinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
Prüfen Sie die erzeugte XML-Datei mit dem XRechnung Validator und laden Sie die fertige E-Rechnung herunter.
Typische Fehler
Wer bei Reverse Charge trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet diesen Betrag nach § 14c UStG. Deshalb sollten Steuerkategorie, Hinweis, Steueraufschlüsselung und Validierung zusammenpassen.
Reverse Charge wird nur als 0-%-Steuersatz erfasst
Steuerkategorie AE fehlt
Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ fehlt
Reverse Charge wird mit steuerfrei, Nullsatz, Export oder Kleinunternehmerregelung verwechselt
Steueraufschlüsselung und Positionssteuern passen nicht zusammen
USt-IdNrn. oder Unternehmenskennungen fehlen
Gemischte Steuerfälle werden manuell falsch abgebildet
Erzeugte XML-Datei wird vor dem Versand nicht validiert
Für wiederkehrende Fälle
Nutzen Sie den Generator für einzelne Reverse-Charge-Rechnungen. Wenn Reverse Charge regelmäßig aus ERP, PDF, Shop-Systemen oder bestehenden Belegprozessen entstehen soll, prüfen wir den passenden Automatisierungs-Workflow.
Steuerkategorie AE statt bloßem 0-%-Steuersatz
Hinweis zur Steuerschuldnerschaft
Unternehmenskennungen erfassen
Automatische Zuordnung gemischter Steuerfälle
Fragen vor dem Versand
Ja. Für einzelne, klare Fälle erstellen Sie Reverse-Charge-Rechnungen direkt im Generator. Sie wählen den Steuerfall aus, kontrollieren 0 % Umsatzsteuer, ergänzen den Hinweis zur Steuerschuldnerschaft und validieren die XRechnung vor dem Versand.
Nein. 0 % allein beschreibt den Steuerfall nicht eindeutig. Reverse Charge muss in der strukturierten E-Rechnung als eigener Steuerfall erkennbar sein, damit er nicht mit steuerfreien Umsätzen, Nullsatz oder Exportfällen verwechselt wird.
Für Reverse Charge wird in EN-16931-/Peppol-Prozessen die Steuerkategorie AE verwendet. Der VATEX-Code VATEX-EU-AE ist ebenfalls mit der Steuerkategorie AE verknüpft.
Bei Reverse Charge nach § 13b UStG muss die Rechnung den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ enthalten (§ 14a Abs. 5 UStG).
Ja, Reverse Charge kann auch in ZUGFeRD abgebildet werden, wenn PDF, eingebettetes XML, Steuerkategorien, Steueraufschlüsselung und Hinweis korrekt zusammenpassen.
Auch Reverse Charge und gemischte Steuerfälle können Sie mit Pro selbst erstellen oder konvertieren. Enterprise lohnt sich, wenn Ihre Vorlagen regelmäßig Nacharbeit erfordern oder Sie ERP, Shop, Freigaben und Versand anbinden möchten. Die Erkennung und Prüfregeln werden auf Ihre fachlich geklärten Steuerfälle abgestimmt.
Weiterführende Hilfen
Reverse-Charge-XRechnung vor dem Versand prüfen.
ZUGFeRD-PDF mit Reverse Charge prüfen.
Wenn eine falsche Steuerrechnung berichtigt werden muss.
Weitere Steuer- und Belegfälle einordnen.
Reverse-Charge-Rechnungen aus dem ERP mit Enterprise ausgeben.
Bestehende Reverse-Charge-PDFs automatisch umwandeln.
Ein Reverse-Charge-Hinweis darf nicht mit Kategorie S und 19 % Umsatzsteuer kombiniert werden. Für Reverse Charge gehören Kategorie AE, Steuerbetrag null und ein passender Grund zusammen. Nachlässe und Zuschläge müssen der richtigen Steuergruppe zugeordnet sein.
Nachlassebenen und Steuergruppen unterscheiden · Zusätzliche Kundenanforderungen abstimmen
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