Für einzelne Reverse-Charge-Rechnungen

Reverse-Charge-Rechnung als XRechnung erstellen

Erstellen Sie eine Reverse-Charge-Rechnung als gültige XRechnung mit Steuerkategorie AE, 0 % Umsatzsteuer und Hinweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Ideal für einzelne Rechnungen, bei denen die Umsatzsteuer nicht vom Rechnungsaussteller, sondern vom Leistungsempfänger geschuldet wird.

XRechnung Reverse ChargeSteuerkategorie AE0 % UmsatzsteuerVATEX-EU-AE§ 13b UStGZUGFeRD möglich

Reverse Charge: Betrag und Steuergrund zusammen

Beispiel für einen fachlich geklärten Reverse-Charge-Fall. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.

Verkäufer
Erbringt die Leistung
Käufer
Schuldet die Steuer
Leistung netto
1.000,00 €
Umsatzsteuer auf dem Beleg
0,00 €
An den Verkäufer zu zahlen
1.000,00 €

Steuerkategorie: AE

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Musterdaten. 0 % allein kennzeichnet Reverse Charge nicht. Steuerkategorie, Hinweis und erforderliche Unternehmenskennungen müssen zum konkreten Fall passen.

Geprüfte Beispieldatei

XRechnung Reverse Charge herunterladen

Grenzüberschreitendes Beispiel mit Steuerkategorie AE und Steuerschuldnerschaft des Empfängers.

Gültig (KoSIT: ACCEPTABLE) · Konfiguration v2026-08-31

Format
XRechnung · UBL 2.1
Profil
Peppol Billing / XRechnung
Version
3.0 · Bundle 3.0.2
Datei
xrechnung-reverse-charge.xml
Größe
5,1 KB
Prüfung
KoSIT Validator 1.6.3
Prüfdatum
18.10.2026

Reverse Charge korrekt abbilden

Reverse Charge nicht als normale 0-%-Rechnung erstellen

Bei Reverse Charge reicht es nicht, einfach 0 % Umsatzsteuer einzutragen. In der E-Rechnung muss maschinenlesbar erkennbar sein, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und wer die Steuer schuldet.

RechneX bildet Reverse Charge deshalb als eigenen Steuerfall ab: mit passender Steuerkategorie, 0,00 € Steuerbetrag, steuerlichem Hinweis und den relevanten Unternehmenskennungen. So wird die Rechnung nicht mit steuerfreien Umsätzen, Nullsatz, Exportfällen oder Kleinunternehmerregelungen verwechselt.

Steuerkategorie AE

Reverse Charge wird von steuerfrei, Nullsatz und Exportfällen getrennt.

0 % Umsatzsteuer

Der Steuerbetrag bleibt 0, die Begründung wird aber nachvollziehbar ergänzt.

Unternehmenskennungen

USt-IdNrn. und Unternehmenskennungen werden erfasst, soweit sie für den Fall erforderlich sind.

Hinweistext

Der Empfänger erkennt die Steuerschuldnerschaft direkt im Belegprozess.

Selbst bearbeiten oder individuell einrichten

Einzelne Reverse-Charge-Rechnung oder automatische Steuerlogik?

Im Generator erstellen

Erfassen Sie die Rechnung selbst oder laden Sie ein vorhandenes PDF im Konverter hoch. Prüfen Sie die Steuerkategorien der Positionen und den Hinweistext vor dem Download.

  • Einzelne Reverse-Charge-Rechnung manuell erstellen
  • Steuerkategorie AE auswählen
  • 0 % Umsatzsteuer und 0,00 € Steuerbetrag kontrollieren
  • Hinweis zur Steuerschuldnerschaft ergänzen
  • XRechnung validieren und herunterladen
PDF konvertieren

Mit Enterprise automatisieren

Wenn bei Ihren Vorlagen regelmäßig dieselben Korrekturen nötig sind, stimmen wir die Erkennung darauf ab. Bei Bedarf verbinden wir ERP, Shop und Freigaben.

  • Wiederkehrende Reverse-Charge-Fälle aus ERP, PDF oder Shop verarbeiten
  • Datenzuordnung nach Land, Kunde, Leistungsart oder Konto festlegen
  • Gemischte Steuerfälle nach Ihren Vorgaben automatisch zuordnen
  • Prüf- und Freigabeprozess für höhere Belegvolumen
  • Automatische XRechnung- oder ZUGFeRD-Erstellung

Ablauf

So erstellen Sie eine Reverse-Charge-XRechnung

1

Rechnung erfassen

Legen Sie Verkäufer, Käufer, Rechnungsdaten und Positionen im Generator an.

2

Reverse Charge auswählen

Wählen Sie für die betroffenen Positionen den Steuerfall Reverse Charge mit Steuerkategorie AE.

3

0 % Umsatzsteuer kontrollieren

Prüfen Sie, dass kein Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen wird und die Steueraufschlüsselung mit 0,00 € korrekt ist.

4

Unternehmenskennungen ergänzen

Erfassen Sie die relevanten Steuer- und Unternehmenskennungen, zum Beispiel USt-IdNrn., soweit sie für Ihren Fall erforderlich sind.

5

Hinweis eintragen

Ergänzen Sie den Pflichthinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

6

XRechnung validieren

Prüfen Sie die erzeugte XML-Datei mit dem XRechnung Validator und laden Sie die fertige E-Rechnung herunter.

Typische Fehler

Häufige Fehler bei Reverse-Charge-XRechnungen

Wer bei Reverse Charge trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet diesen Betrag nach § 14c UStG. Deshalb sollten Steuerkategorie, Hinweis, Steueraufschlüsselung und Validierung zusammenpassen.

Reverse Charge wird nur als 0-%-Steuersatz erfasst

Steuerkategorie AE fehlt

Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ fehlt

Reverse Charge wird mit steuerfrei, Nullsatz, Export oder Kleinunternehmerregelung verwechselt

Steueraufschlüsselung und Positionssteuern passen nicht zusammen

USt-IdNrn. oder Unternehmenskennungen fehlen

Gemischte Steuerfälle werden manuell falsch abgebildet

Erzeugte XML-Datei wird vor dem Versand nicht validiert

Für wiederkehrende Fälle

Einzelfall im Generator, Serienfälle mit Enterprise

Nutzen Sie den Generator für einzelne Reverse-Charge-Rechnungen. Wenn Reverse Charge regelmäßig aus ERP, PDF, Shop-Systemen oder bestehenden Belegprozessen entstehen soll, prüfen wir den passenden Automatisierungs-Workflow.

Steuerkategorie AE statt bloßem 0-%-Steuersatz

Hinweis zur Steuerschuldnerschaft

Unternehmenskennungen erfassen

Automatische Zuordnung gemischter Steuerfälle

Fragen vor dem Versand

Direkt klären, ob Ihr Reverse-Charge-Fall passt

Kann ich Reverse Charge im Generator erstellen?

Ja. Für einzelne, klare Fälle erstellen Sie Reverse-Charge-Rechnungen direkt im Generator. Sie wählen den Steuerfall aus, kontrollieren 0 % Umsatzsteuer, ergänzen den Hinweis zur Steuerschuldnerschaft und validieren die XRechnung vor dem Versand.

Reicht 0 % Umsatzsteuer aus?

Nein. 0 % allein beschreibt den Steuerfall nicht eindeutig. Reverse Charge muss in der strukturierten E-Rechnung als eigener Steuerfall erkennbar sein, damit er nicht mit steuerfreien Umsätzen, Nullsatz oder Exportfällen verwechselt wird.

Welche Steuerkategorie nutzt Reverse Charge?

Für Reverse Charge wird in EN-16931-/Peppol-Prozessen die Steuerkategorie AE verwendet. Der VATEX-Code VATEX-EU-AE ist ebenfalls mit der Steuerkategorie AE verknüpft.

Welcher Hinweis gehört auf eine Reverse-Charge-Rechnung?

Bei Reverse Charge nach § 13b UStG muss die Rechnung den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ enthalten (§ 14a Abs. 5 UStG).

Funktioniert Reverse Charge auch mit ZUGFeRD?

Ja, Reverse Charge kann auch in ZUGFeRD abgebildet werden, wenn PDF, eingebettetes XML, Steuerkategorien, Steueraufschlüsselung und Hinweis korrekt zusammenpassen.

Wann ist Enterprise sinnvoll?

Auch Reverse Charge und gemischte Steuerfälle können Sie mit Pro selbst erstellen oder konvertieren. Enterprise lohnt sich, wenn Ihre Vorlagen regelmäßig Nacharbeit erfordern oder Sie ERP, Shop, Freigaben und Versand anbinden möchten. Die Erkennung und Prüfregeln werden auf Ihre fachlich geklärten Steuerfälle abgestimmt.

Reverse Charge gezielt als Steuerfall abbilden

Starten Sie mit einer einzelnen XRechnung im Generator oder fragen Sie die automatische Verarbeitung von Reverse Charge aus ERP, PDF, Shop-Systemen oder internationalen Rechnungsprozessen an.

Steuerkategorie und Nachlässe müssen zusammenpassen

Ein Reverse-Charge-Hinweis darf nicht mit Kategorie S und 19 % Umsatzsteuer kombiniert werden. Für Reverse Charge gehören Kategorie AE, Steuerbetrag null und ein passender Grund zusammen. Nachlässe und Zuschläge müssen der richtigen Steuergruppe zugeordnet sein.

Nachlassebenen und Steuergruppen unterscheiden · Zusätzliche Kundenanforderungen abstimmen

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