Steuerkategorie AE
Reverse Charge wird von steuerfrei, Nullsatz und Exportfällen getrennt.
Erstellen Sie eine Reverse-Charge-Rechnung als gültige XRechnung mit Steuerkategorie AE, 0 % Umsatzsteuer und Hinweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Ideal für einzelne Rechnungen, bei denen die Umsatzsteuer nicht vom Rechnungsaussteller, sondern vom Leistungsempfänger geschuldet wird.
Reverse Charge korrekt abbilden
Nicht als normale 0-%-Rechnung ausgeben
Steuerkategorie für Reverse Charge
Steuerbetrag bleibt 0,00 €
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Validierung vor Versand oder Portal-Upload
Geprüfte Beispieldatei
Grenzüberschreitendes Beispiel mit Steuerkategorie AE und Steuerschuldnerschaft des Empfängers.
ACCEPTABLE · Konfiguration v2026-01-31
Reverse Charge korrekt abbilden
Bei Reverse Charge reicht es nicht, einfach 0 % Umsatzsteuer einzutragen. In der E-Rechnung muss maschinenlesbar erkennbar sein, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und wer die Steuer schuldet.
RechneX bildet Reverse Charge deshalb als eigenen Steuerfall ab: mit passender Steuerkategorie, 0,00 € Steuerbetrag, steuerlichem Hinweis und den relevanten Unternehmenskennungen. So wird die Rechnung nicht mit steuerfreien Umsätzen, Nullsatz, Exportfällen oder Kleinunternehmerregelungen verwechselt.
Reverse Charge wird von steuerfrei, Nullsatz und Exportfällen getrennt.
Der Steuerbetrag bleibt 0, die Begründung wird aber nachvollziehbar ergänzt.
USt-IdNrn. und Unternehmenskennungen werden erfasst, soweit sie für den Fall erforderlich sind.
Der Empfänger erkennt die Steuerschuldnerschaft direkt im Belegprozess.
Generator oder Enterprise
Für einzelne Reverse-Charge-Rechnungen: Sie erfassen die Rechnung selbst, wählen den Steuerfall aus und validieren die Angaben vor dem Download.
Für wiederkehrende Reverse-Charge-Fälle aus ERP, PDF oder Shop: RechneX ordnet die Regeln anhand echter Rechnungen zu.
Ablauf
Legen Sie Verkäufer, Käufer, Rechnungsdaten und Positionen im Generator an.
Wählen Sie für die betroffenen Positionen den Steuerfall Reverse Charge mit Steuerkategorie AE.
Prüfen Sie, dass kein Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen wird und die Steueraufschlüsselung mit 0,00 € korrekt ist.
Erfassen Sie die relevanten Steuer- und Unternehmenskennungen, zum Beispiel USt-IdNrn., soweit sie für Ihren Fall erforderlich sind.
Ergänzen Sie den Hinweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, zum Beispiel „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
Prüfen Sie die erzeugte XML-Datei mit dem XRechnung Validator und laden Sie die fertige E-Rechnung herunter.
Typische Fehler
Reverse Charge falsch mit Umsatzsteuer auszuweisen kann problematisch werden. Deshalb sollten Steuerkategorie, Hinweis, Steueraufschlüsselung und Validierung zusammenpassen.
Reverse Charge wird nur als 0-%-Steuersatz erfasst
Steuerkategorie AE fehlt
Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ fehlt
Reverse Charge wird mit steuerfrei, Nullsatz, Export oder Kleinunternehmerregelung verwechselt
Steueraufschlüsselung und Positionssteuern passen nicht zusammen
USt-IdNrn. oder Unternehmenskennungen fehlen
Gemischte Steuerfälle werden manuell falsch abgebildet
Erzeugte XML-Datei wird vor dem Versand nicht validiert
Validierung & Vertrauen
Nutzen Sie den Generator für einzelne Reverse-Charge-Rechnungen. Wenn Reverse Charge regelmäßig aus ERP, PDF, Shop-Systemen oder bestehenden Belegprozessen entstehen soll, prüfen wir den passenden Automatisierungs-Workflow.
Steuerkategorie AE statt bloßer 0-%-Rate
Hinweis zur Steuerschuldnerschaft
Unternehmenskennungen erfassen
Automatisierungs-Workflow für gemischte Steuerfälle
Fragen vor dem Versand
Ja. Für einzelne, klare Fälle erstellen Sie Reverse-Charge-Rechnungen direkt im Generator. Sie wählen den Steuerfall aus, kontrollieren 0 % Umsatzsteuer, ergänzen den Hinweis zur Steuerschuldnerschaft und validieren die XRechnung vor dem Versand.
Nein. 0 % allein beschreibt den Steuerfall nicht eindeutig. Reverse Charge muss in der strukturierten E-Rechnung als eigener Steuerfall erkennbar sein, damit er nicht mit steuerfreien Umsätzen, Nullsatz oder Exportfällen verwechselt wird.
Für Reverse Charge wird in EN-16931-/Peppol-Prozessen die Steuerkategorie AE verwendet. Der VATEX-Code VATEX-EU-AE ist ebenfalls mit der Steuerkategorie AE verknüpft.
In Deutschland ist bei entsprechenden §13b-Fällen der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ relevant.
Ja, Reverse Charge kann auch in ZUGFeRD abgebildet werden, wenn PDF, eingebettetes XML, Steuerkategorien, Steueraufschlüsselung und Hinweis korrekt zusammenpassen.
Enterprise ist sinnvoll, wenn Reverse Charge regelmäßig aus ERP-Daten, PDF-Rechnungen, Shop-Systemen oder internationalen Prozessen entstehen soll. Besonders bei gemischten Steuerfällen, verschiedenen Ländern, Kundenregeln oder hohen Belegvolumen sollte die Datenzuordnung individuell festgelegt und geprüft werden.
Passende Seiten
Reverse-Charge-XRechnung vor dem Versand prüfen.
ZUGFeRD-PDF mit Reverse Charge prüfen.
Wenn eine falsche Steuerrechnung berichtigt werden muss.
Weitere Steuer- und Belegfälle einordnen.
Bestehende Reverse-Charge-PDFs automatisch umwandeln.