Seit dem Start der E-Rechnungspflicht zum 01.01.2025 konzentrieren sich viele Unternehmen zuerst auf den Versand und Empfang: Hauptsache, XRechnung oder ZUGFeRD kommt beim Kunden an, wird akzeptiert und bezahlt.
Das eigentliche Compliance-Risiko entsteht jedoch oft im nächsten Schritt: bei der Aufbewahrung der E-Rechnung. Denn eine technisch korrekt erzeugte E-Rechnung hilft wenig, wenn sie später nicht nachvollziehbar, nicht unverändert oder nicht maschinell auswertbar bereitgestellt werden kann.
Dieser Leitfaden zeigt, wie Unternehmen XRechnung, ZUGFeRD und andere E-Rechnungsformate 2026 sauber archivieren, welche Aufbewahrungsfristen gelten und welche typischen Fehler in der Betriebsprüfung vermeidbar sind.
Direktantwort: Wie muss eine E-Rechnung 2026 aufbewahrt werden?
Für E-Rechnungen gilt 2026 im Kern:
- Der strukturierte Teil muss erhalten bleiben. Bei XRechnung ist das die XML-Datei. Bei ZUGFeRD ist es der eingebettete XML-Teil im PDF/A-3-Dokument.
- Die Datei muss unversehrt in ihrer ursprünglichen Form vorliegen. Die Rechnungsdaten dürfen nicht unkontrolliert verändert, überschrieben oder gelöscht werden.
- Die maschinelle Auswertbarkeit muss erhalten bleiben. Eine E-Rechnung darf nicht durch Ausdruck, Screenshot oder Formatumwandlung faktisch entwertet werden.
- Rechnungen sind umsatzsteuerlich grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren. Das ergibt sich aus § 14b UStG. Ergänzend sind § 147 AO, § 257 HGB und weitere steuerliche oder branchenspezifische Vorschriften zu beachten.
- Die GoBD bleiben relevant. Für Buchführung, Datenzugriff, Nachvollziehbarkeit, Verfahrensdokumentation und Archivprozesse verweist das BMF weiterhin auf die GoBD.
- Ein Ausdruck ersetzt keine E-Rechnung. Eine XML-Datei oder ZUGFeRD-Rechnung auszudrucken und nur den Papierbeleg abzulegen, reicht nicht aus.
Vor der Archivierung: E-Rechnung prüfen
Archivieren Sie keine fehlerhafte XML-Datei dauerhaft. Prüfen Sie XRechnung und ZUGFeRD vor der Ablage auf Syntax, Pflichtangaben und Geschäftsregeln.
E-Rechnung kostenlos validieren →Wichtig: 8 Jahre statt pauschal 10 Jahre
In vielen älteren Ratgebern steht noch pauschal, Rechnungen seien zehn Jahre aufzubewahren. Für die E-Rechnung 2026 ist diese Aussage zu ungenau.
Das Bundesministerium der Finanzen erklärt in seinen FAQ zur obligatorischen E-Rechnung, dass Unternehmer umsatzsteuerlich nach § 14b Absatz 1 UStG ein Doppel jeder ein- und ausgehenden Rechnung acht Jahre aufzubewahren haben. Bei einer E-Rechnung muss zumindest der strukturierte Teil so gespeichert werden, dass er unversehrt in seiner ursprünglichen Form vorliegt.
Quelle: BMF-FAQ zur obligatorischen E-Rechnung, Stand März 2026
Gleichzeitig bleiben andere Aufbewahrungsvorschriften wichtig. Nach der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch können je nach Dokumentenart, Buchungszusammenhang, Branche oder Sonderfall andere Fristen relevant sein. Prüfen Sie deshalb mit Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, ob in Ihrem konkreten Prozess neben der achtjährigen Rechnungsaufbewahrung weitere Fristen greifen.
Für die meisten Unternehmen ist die praktische Konsequenz:
- Rechnung selbst: mindestens acht Jahre aufbewahren.
- Buchführungsrelevante Unterlagen, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und steuerliche Unterlagen: zusätzlich nach AO, HGB und Spezialvorschriften prüfen.
- Löschkonzept nicht zu knapp bauen: lieber sauber klassifizieren als pauschal alles zu früh löschen.
Was ist bei einer E-Rechnung das Original?
Bei Papierrechnungen war das Original leicht greifbar: der Beleg im Ordner. Bei der E-Rechnung ist das Original nicht der Ausdruck, sondern der strukturierte Datensatz.
XRechnung archivieren
Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei. Diese XML-Datei ist der relevante strukturierte Rechnungsdatensatz.
Sie sollten deshalb:
- die empfangene oder erzeugte
.xml-Datei unverändert speichern, - die Datei nicht nur als PDF anzeigen und danach die XML löschen,
- die XML nicht durch Screenshot, TIFF, Word-Datei oder Ausdruck ersetzen,
- Dateiname, Empfangsdatum, Absender, Buchung und Status nachvollziehbar halten.
ZUGFeRD archivieren
ZUGFeRD ist ein hybrides Format: ein PDF/A-3-Dokument mit eingebettetem XML. Das BMF stellt klar, dass bei hybriden E-Rechnungen der strukturierte Teil maßgeblich ist, wenn XML und Bildteil voneinander abweichen.
Für ZUGFeRD bedeutet das:
- Der XML-Teil darf nicht verloren gehen.
- Das ZUGFeRD-PDF sollte nicht in ein normales PDF ohne XML umgewandelt werden.
- Eine reine Ablage des ausgedruckten PDF-Bildes reicht nicht.
- Der menschenlesbare PDF-Teil muss zusätzlich besonders beachtet werden, wenn er steuerlich relevante Zusatzinformationen oder abweichende Angaben enthält.
Reicht ein normales PDF als Archivbeleg?
Ein einfaches PDF ist seit 2025 keine E-Rechnung im Sinne der neuen B2B-Regelungen, wenn es keinen strukturierten elektronischen Teil enthält. Es gilt dann als „sonstige Rechnung“.
Das BMF erklärt: Seit dem 1. Januar 2025 liegt eine E-Rechnung nur dann vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ein einfaches PDF erfüllt diese Definition nicht.
Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung
Für die Archivierung heißt das:
- Eine empfangene XRechnung darf nicht nur als PDF-Ausdruck abgelegt werden.
- Eine ZUGFeRD-Rechnung darf nicht so konvertiert werden, dass das eingebettete XML verloren geht.
- Eine alte PDF-Rechnung wird nicht allein dadurch zur E-Rechnung, dass sie in einem Ordner „E-Rechnung“ liegt.
- Wenn Ihr Ausgangssystem nur PDF erzeugt, sollte vor Versand und Ablage eine echte XRechnung oder ZUGFeRD-Datei erstellt werden.
PDF-Rechnungen weiter nutzen, aber E-Rechnung korrekt erzeugen
Wenn Ihre bestehende Software nur PDF-Rechnungen erzeugt, können Sie mit RechneX daraus XRechnung oder ZUGFeRD erstellen, die Daten prüfen und die fertige Datei anschließend in Ihrem Archivsystem ablegen.
GoBD und E-Rechnung: Was bedeutet „revisionssicher“ praktisch?
Der Begriff „revisionssicher archivieren“ wird oft genutzt, ist aber kein einzelner Knopf in einer Software. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer Gesamtprozess.
Für E-Rechnungen sollten Sie insbesondere sicherstellen:
1. Unveränderbarkeit
Eine einmal abgelegte E-Rechnung darf nicht unbemerkt verändert werden können. In der Praxis bedeutet das:
- kein Bearbeiten direkt im Archivordner,
- keine stillen Überschreibungen,
- keine manuelle Löschung ohne Berechtigung und Protokoll,
- Versionierung oder Audit-Logs,
- klare Rollen und Rechte.
2. Nachvollziehbarkeit
Ein Prüfer muss erkennen können, wie eine Rechnung ins System kam, wer sie verarbeitet hat und wie sie dem Buchungssatz zugeordnet wurde.
Dazu gehören:
- Eingangskanal, zum Beispiel E-Mail, Portal, API oder Upload,
- Zeitpunkt des Eingangs oder der Erstellung,
- Rechnungsnummer, Lieferant, Kunde, Betrag, Steuerdaten,
- Prüfstatus, Freigabe und Buchungsreferenz,
- nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Rechnung und Buchung.
3. Maschinelle Auswertbarkeit
E-Rechnungen sind nicht nur Belege zum Anschauen. Sie enthalten strukturierte Daten, die maschinell verarbeitet werden können.
Deshalb muss der XML-Teil erhalten bleiben. Wer eine XRechnung ausdruckt und die XML löscht, verliert den entscheidenden Vorteil und riskiert, dass die Rechnung im Prüfungsfall nicht ordnungsgemäß bereitgestellt werden kann.
4. Lesbarkeit
Eine XRechnung ist technisch XML und für Menschen schwer lesbar. Trotzdem muss der Inhalt nachvollziehbar gemacht werden können.
Dafür eignen sich Viewer, DMS-Vorschauen oder interne Visualisierungen. RechneX bietet dafür den XRechnung Viewer, mit dem XML-Rechnungen lesbar angezeigt werden können.
5. Verfahrensdokumentation
Die GoBD verlangen eine nachvollziehbare Beschreibung der eingesetzten Verfahren. Für E-Rechnungen sollte Ihre Verfahrensdokumentation mindestens erklären:
- wie E-Rechnungen empfangen werden,
- wie XRechnung und ZUGFeRD geprüft werden,
- wie fehlerhafte Rechnungen behandelt werden,
- wie Rechnungen freigegeben und gebucht werden,
- wo die Originaldateien gespeichert werden,
- wie Zugriff, Änderungsschutz und Löschung geregelt sind,
- wie Daten im Prüfungsfall bereitgestellt werden.
XRechnung und ZUGFeRD vor dem Archiv validieren
Eine Validierung ist laut BMF nicht automatisch Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Rechnung. Sie ist aber sinnvoll, weil sie fehlende Pflichtangaben, technische Fehler und logische Widersprüche früh sichtbar macht.
Quelle: BMF-FAQ, Frage zu zulässigen E-Rechnungsformaten und Validierung
In der Praxis ist die Validierung ein Schutz vor teuren Folgeproblemen:
- Kunden oder Behörden lehnen die Rechnung nicht erst nach Tagen ab.
- Fehlerhafte Pflichtfelder werden vor dem Versand erkannt.
- Archivierte Rechnungen enthalten weniger formale Risiken.
- Buchhaltung und Steuerberater müssen weniger manuell nacharbeiten.
- Wiederkehrende Fehler aus ERP, Shop oder PDF-Vorlagen werden schneller sichtbar.
Häufige Archivierungsfehler bei E-Rechnungen
| Fehler | Risiko | Besserer Prozess |
|---|---|---|
| XML wird empfangen, ausgedruckt und anschließend gelöscht. | Der strukturierte Originaldatensatz fehlt. Maschinelle Auswertbarkeit und Unversehrtheit sind nicht mehr gegeben. | XML-Datei unverändert speichern und nur zusätzlich visualisieren. |
| ZUGFeRD wird in ein normales PDF ohne eingebettetes XML umgewandelt. | Der strukturierte Teil geht verloren. Das Archiv enthält nicht mehr die vollständige E-Rechnung. | ZUGFeRD-PDF/A-3 inklusive XML erhalten oder strukturierten Teil separat nachvollziehbar sichern. |
| Rechnungen liegen in einem frei veränderbaren Ordner. | Änderungen, Überschreibungen oder Löschungen sind schwer nachweisbar. | DMS, Archivsystem, Versionierung, Audit-Logs und Rechtekonzept nutzen. |
| Es gibt keine Verfahrensdokumentation. | Der Prozess ist im Prüfungsfall schwer erklärbar. | Empfang, Prüfung, Freigabe, Buchung, Archivierung und Löschung schriftlich dokumentieren. |
| Fehlerhafte XML-Dateien werden ungeprüft archiviert. | Spätere Rückfragen, Ablehnungen oder Berichtigungen werden wahrscheinlicher. | Validierung vor Versand und vor finaler Ablage in den Prozess integrieren. |
| Nur der PDF-Bildteil wird geprüft. | Abweichungen im XML bleiben unentdeckt. Bei hybriden Rechnungen ist der strukturierte Teil maßgeblich. | XML-Daten mit Viewer und Validator prüfen. |
| E-Mail-Anhänge werden lokal gespeichert, aber nicht ins zentrale Archiv übernommen. | Belege sind verteilt, schwer auffindbar und nicht vollständig. | Eingangskanal definieren und automatische oder kontrollierte Übergabe ins Archiv sicherstellen. |
| Löschregeln greifen zu früh. | Rechnungen oder Buchungsunterlagen fehlen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist. | Fristen nach UStG, AO, HGB und Sondervorschriften sauber klassifizieren. |
10-Punkte-Checkliste: E-Rechnung GoBD-sicher archivieren
Nutzen Sie diese Checkliste für die Abstimmung mit IT, Buchhaltung und Steuerberater.
1. Format erkennen
Klären Sie zuerst, welches Format vorliegt:
- XRechnung XML,
- ZUGFeRD PDF/A-3 mit XML,
- Factur-X,
- UBL oder CII,
- sonstige Rechnung, zum Beispiel normales PDF.
2. Originaldatei sichern
Speichern Sie die empfangene oder erzeugte Datei unverändert. Bei XRechnung ist das die XML-Datei. Bei ZUGFeRD ist das in der Regel das hybride PDF/A-3-Dokument mit eingebettetem XML.
3. Strukturierte Daten erhalten
Verhindern Sie Formatumwandlungen, bei denen XML verloren geht. Ein Ausdruck, Screenshot oder normales PDF ersetzt keine E-Rechnung.
4. Validierung einbauen
Prüfen Sie E-Rechnungen vor dem Versand und idealerweise auch vor der finalen Archivablage. Nutzen Sie dafür den passenden Validator:
- XRechnung Validator für XML,
- ZUGFeRD Validator für PDF mit eingebettetem XML.
5. Lesbarkeit sicherstellen
Stellen Sie sicher, dass Buchhaltung und Prüfer die Rechnung bei Bedarf nachvollziehen können. Bei XRechnung hilft ein Viewer, der XML-Daten verständlich darstellt.
6. Berechtigungen definieren
Nicht jeder Mitarbeiter sollte Archivdateien löschen, überschreiben oder verschieben können. Rollen, Rechte und Freigabeprozesse sind ein zentraler Bestandteil eines sauberen Archivkonzepts.
7. Audit-Logs aktivieren
Das Archivsystem sollte protokollieren, wer welche Datei wann angelegt, geändert, freigegeben, exportiert oder gelöscht hat.
8. Buchungsbezug herstellen
Eine archivierte E-Rechnung muss zum Buchungssatz auffindbar sein. Nutzen Sie eindeutige Referenzen wie Rechnungsnummer, Lieferant, Kunde, Datum, Betrag, Leitweg-ID, Bestellnummer oder interne Buchungs-ID.
Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ist insbesondere die Leitweg-ID relevant.
9. Datenzugriff für Prüfung vorbereiten
Die Finanzverwaltung kann Datenzugriff verlangen. In der Praxis sollten Sie vorbereitet sein auf:
- unmittelbaren Datenzugriff,
- mittelbaren Datenzugriff,
- Datenträgerüberlassung,
- Export der relevanten Rechnungs- und Buchungsdaten.
10. Verfahrensdokumentation pflegen
Halten Sie schriftlich fest, wie Ihr Unternehmen E-Rechnungen verarbeitet. Die Dokumentation sollte nicht nur existieren, sondern zum tatsächlichen Prozess passen und bei Änderungen aktualisiert werden.
Beispielprozess: E-Rechnung vom Eingang bis zum Archiv
Ein praxistauglicher Ablauf kann so aussehen:
- E-Rechnung kommt per E-Mail, Portal, API oder Upload an.
- Format wird erkannt: XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X oder sonstige Rechnung.
- Datei wird technisch geprüft.
- Inhalt wird visualisiert und fachlich geprüft.
- Fehlerhafte Rechnungen werden zurückgewiesen oder berichtigt.
- Freigegebene Rechnungen werden dem Buchungssatz zugeordnet.
- Originaldatei und relevante Metadaten werden unveränderbar archiviert.
- Zugriff, Änderung, Freigabe und Löschung werden protokolliert.
- Die Rechnung bleibt über die gesamte Aufbewahrungsfrist auffindbar und exportierbar.
Wenn die alte Rechnungssoftware keine E-Rechnung kann
Viele Unternehmen arbeiten 2026 weiterhin mit gewachsenen Systemen: Word-Vorlagen, Excel-Rechnungen, einfacher PDF-Ausgabe, älterer Branchensoftware oder ERP-Systemen ohne saubere E-Rechnungsfunktion.
In solchen Fällen kann ein Brückenprozess sinnvoll sein:
- Die Rechnung wird wie gewohnt im bestehenden System erstellt.
- Das PDF wird in RechneX hochgeladen.
- RechneX extrahiert die Rechnungsdaten.
- Die Daten werden im Editor geprüft und korrigiert.
- Die fertige E-Rechnung wird als XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt.
- Die Datei wird validiert.
- Die finale E-Rechnung wird versendet und im Archiv abgelegt.
Mehr dazu: PDF zu E-Rechnung Konverter
E-Rechnungen erstellen, prüfen und sauber übergeben
RechneX ersetzt kein Archivsystem und keine Steuerberatung. Aber RechneX hilft Ihnen dabei, valide XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien zu erzeugen, zu prüfen und anschließend kontrolliert in Ihren GoBD-Prozess zu übergeben.
Pro oder Enterprise: Wann welcher Weg sinnvoll ist
Für einzelne E-Rechnungen, Tests und gelegentliche Prüfungen reicht oft der kostenlose Einstieg. Für regelmäßige Standardprozesse ist der Pro-Tarif sinnvoll, weil Unternehmen XRechnung und ZUGFeRD wiederkehrend erstellen, konvertieren, anzeigen und validieren können.
Enterprise ist relevant, wenn E-Rechnung nicht mehr manuell, sondern systematisch in bestehende Abläufe eingebunden werden soll. Typische Enterprise-Anforderungen sind:
- API-Anbindung an ERP, CRM, Shop oder interne Systeme,
- automatische Verarbeitung größerer Belegmengen,
- individuelle Pflichtfeld- und Empfängerlogik,
- E-Mail-Weiterleitung in definierte Prüfprozesse,
- Freigabeprozesse vor Versand oder Archivierung,
- E-Rechnungsversand aus bestehenden Systemen,
- Sonderfälle wie Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Gutschrift, Korrektur, Reverse Charge oder Factoring,
- Fehlerlisten, Monitoring, SLA, White-Label oder SSO.
Mehr dazu: Preise und Enterprise ansehen
Was passiert bei Fehlern in der Betriebsprüfung?
Nicht jeder technische Fehler führt automatisch zum Verlust des Vorsteuerabzugs. Trotzdem können mangelhafte E-Rechnungsprozesse erhebliche Risiken verursachen:
- Rückfragen des Finanzamts,
- zusätzlicher Nachweisaufwand,
- Berichtigungen und Verzögerungen,
- Zweifel an Vollständigkeit oder Unveränderbarkeit,
- formelle Mängel in der Buchführung,
- Schätzungsrisiken bei schwerwiegenden Organisationsmängeln,
- Probleme bei Vorsteuerabzug oder Rechnungsanerkennung im Einzelfall.
Mehr dazu: Bußgeld E-Rechnung vermeiden
FAQ zur E-Rechnung Aufbewahrungspflicht
Muss ich eine XRechnung ausdrucken?
Nein. Sie können eine XRechnung zur internen Prüfung visualisieren oder zusätzlich ausdrucken, aber der Ausdruck ersetzt nicht die XML-Datei. Die XML muss als strukturierter Datensatz erhalten bleiben.
Muss ich bei ZUGFeRD das PDF oder die XML archivieren?
Bei ZUGFeRD ist der strukturierte XML-Teil entscheidend. In der Praxis wird häufig das gesamte ZUGFeRD-PDF/A-3 archiviert, weil es den XML-Teil enthält. Der menschenlesbare PDF-Teil ist zusätzlich relevant, wenn er steuerlich wichtige Zusatzinformationen oder abweichende Angaben enthält.
Reicht ein normales PDF für die E-Rechnungspflicht?
Nein. Ein einfaches PDF ohne strukturierten Datensatz ist seit 2025 keine E-Rechnung im Sinne der neuen Definition, sondern eine sonstige Rechnung. Während Übergangsregelungen können solche Rechnungen noch zulässig sein, aber sie ersetzen keine echte XRechnung oder ZUGFeRD-Datei, wenn eine E-Rechnung erforderlich ist.
Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?
Umsatzsteuerlich sind Rechnungen nach § 14b UStG grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren. Prüfen Sie zusätzlich, ob für Buchungsbelege, Handelsbücher, Jahresabschlüsse oder branchenspezifische Unterlagen längere oder andere Fristen gelten.
Muss jede E-Rechnung GoBD-konform archiviert werden?
Für die Umsatzsteuer sagt das BMF, dass allein eine Speicherung außerhalb eines GoBD-konformen Datenverarbeitungssystems regelmäßig nicht automatisch gegen § 14b UStG verstößt. Für Buchführung, Betriebsprüfung, Datenzugriff und Nachvollziehbarkeit bleiben die GoBD aber praktisch sehr wichtig. Unternehmen sollten deshalb einen sauberen GoBD-Prozess mit Dokumentation, Zugriffsschutz und nachvollziehbarer Archivierung aufbauen.
Ist RechneX ein Archivsystem?
Nein. RechneX ist eine Plattform zum Erstellen, Konvertieren, Validieren und Anzeigen von E-Rechnungen. Die langfristige Archivierung sollte in Ihrem DMS, Buchhaltungssystem, ERP oder revisionssicher konfigurierten Archiv erfolgen. RechneX hilft vor der Archivierung, die E-Rechnung technisch sauber zu erzeugen und zu prüfen.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMF: Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung, Stand März 2026
- BMF: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern, Schreiben vom 15.10.2025
- BMF: GoBD, 2. Änderung vom 14.07.2025
- § 14b UStG: Aufbewahrung von Rechnungen
- § 147 AO: Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 257 HGB: Aufbewahrung von Unterlagen
Fazit: E-Rechnung endet nicht beim Versand
Die E-Rechnung ist mehr als eine Datei, die einmal per E-Mail versendet wird. Für Unternehmen zählt der gesamte Prozess: erstellen, prüfen, versenden, freigeben, buchen und aufbewahren.
2026 sollten Sie vor allem drei Dinge sicherstellen:
- Der strukturierte Teil der E-Rechnung bleibt erhalten.
- Die Datei ist unverändert, auffindbar und maschinell auswertbar.
- Ihr Prozess ist dokumentiert und im Prüfungsfall erklärbar.
Bereit für saubere E-Rechnungsprozesse?
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Branche
Berater
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