Gesamtumsatz im Vorjahr
Der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers lag über 800.000 Euro.
Für Umsätze, die ab dem 1. Januar 2027 ausgeführt werden, müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL) ausstellen. Kleinere Aussteller dürfen für Umsätze bis Ende 2027 noch Papierrechnungen oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDF-Rechnungen verwenden. Ab 2028 gilt die Pflicht grundsätzlich für alle. E-Rechnungen empfangen müssen alle inländischen Unternehmen seit dem 1. Januar 2025.
Ihr Prozessplan
Bestehender Ablauf, ergänzt um E-Rechnung
Was heute besteht
Prüfung und Freigabe mit RechneX
individuell einrichtbarDaten zuordnen, Sonderfälle erkennen, Pflichtfelder ergänzen, fachlich freigeben und technisch validieren.
Das Ergebnis
XRechnung und ZUGFeRD
KoSIT- und Mustang-Prüfung
AVV verfügbar
Kontrollierte Freigabe
Fristen im Überblick
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr. Der Umsatz des Kunden und der Betrag einer einzelnen Rechnung spielen dafür keine Rolle. Maßgeblich ist, wann der Umsatz ausgeführt wird, nicht das Rechnungsdatum.
| Gesamtumsatz im Vorjahr | Pflicht zur E-Rechnung für Umsätze ab | Bis dahin zulässig |
|---|---|---|
| mehr als 800.000 Euro | 1. Januar 2027 | Für Umsätze bis 31. Dezember 2026: Papierrechnung oder PDF mit Zustimmung des Empfängers |
| höchstens 800.000 Euro | 1. Januar 2028 | Für Umsätze bis 31. Dezember 2027: Papierrechnung oder PDF mit Zustimmung des Empfängers |
| Alle inländischen Unternehmer (Empfang) | seit 1. Januar 2025 | Keine Übergangsfrist |
Für Umsätze bis Ende 2027 gilt zusätzlich eine eigene Übergangsregel für Rechnungen, die per elektronischem Datenaustausch (EDI) übermittelt werden. Sie gilt unabhängig von der 800.000-Euro-Grenze und setzt die Zustimmung des Empfängers voraus (§ 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG).
Für Kleinbetrags-, Fahrausweis- und Kleinunternehmerrechnungen entfällt die Pflicht zur E-Rechnung. Sie dürfen als sonstige Rechnung ausgestellt werden. Wird eine sonstige Rechnung elektronisch, etwa als PDF, übermittelt, braucht der Empfänger dem zuzustimmen (§ 14 Abs. 1 UStG).
Rechtsgrundlagen: § 14 UStG (elektronische Rechnung), § 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregelung), Gesamtumsatz im Sinne von § 19 Abs. 2 UStG, bemessen nach vereinnahmten Entgelten, § 33 UStDV und § 34a UStDV sowie das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 mit dem Folgeschreiben vom 15. Oktober 2025.
Für die Frist kommt es auf den Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im Vorjahr an. Die Gegenüberstellung zeigt, welche Rolle die Grenze von 800.000 Euro spielt.
2027: Umsatzgrenze beim Aussteller prüfen
Für von der Pflicht erfasste inländische B2B-Umsätze. Gesetzliche Ausnahmen und zusätzliche B2G-Vorgaben bleiben zu beachten.
Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im Kalenderjahr 2026
Höchstens 800.000 €
Die umsatzabhängige Übergangsregel kann bis Ende 2027 genutzt werden.
Mehr als 800.000 €
Die umsatzabhängige Übergangsregel greift nicht. Grundsätzlich strukturierte E-Rechnung ausstellen.
Für bestimmte EDI-Verfahren gibt es eine gesonderte Übergangsregel bis Ende 2027.
Empfang von E-Rechnungen: bereits seit 2025 sicherstellen.
Kurzer Pflicht-Check
Für die 800.000-Euro-Grenze zählt der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im Vorjahr. Unabhängig davon sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro ausgenommen.
Der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers lag über 800.000 Euro.
Sie stellen Rechnungen für betroffene Umsätze an inländische Unternehmen aus.
PDF, ERP-Export oder Datenquelle müssen zuverlässig in ein strukturiertes Format überführt werden.
Ihr Ablauf bleibt bestehen
Sie müssen nicht zuerst Ihre gesamte Systemlandschaft ersetzen. Wir klären, welche Daten bereits vorhanden sind, welche Regeln ergänzt werden müssen und wie die fertige E-Rechnung zurück in Ihren Ablauf gelangt.
Optional direkt aus RechneX – ohne zusätzlichen Download- und E‑Mail‑Schritt.
Ihr Team erstellt Rechnungen weiter im vertrauten ERP, der Warenwirtschaft, im Shop oder als PDF. RechneX ergänzt die strukturierte E-Rechnungsebene.
Abschläge, Schlussrechnungen, Gutschriften, Steuersätze und Kundenreferenzen werden nicht wie einfache Standardbelege behandelt.
Vom betreuten Pilotlauf bis zu Batch und API wird nur die Automatisierung eingerichtet, die zu Ihrem tatsächlichen Ablauf passt.
Vom Musterbeleg zum Betrieb
Die technische Umsetzung folgt Ihrem tatsächlichen Datenfluss. Erst wenn Belegarten, Regeln und Testausgaben stimmen, wird der produktive Weg festgelegt.
Eigenen Ablauf prüfen lassenAusgangslage und Musterbelege
Wir klären Quellsystem, Belegarten, Monatsvolumen, Empfängeranforderungen und den gewünschten Ausgabeweg. Anonymisierte Musterbelege zeigen, welche Daten und Sonderfälle tatsächlich vorkommen.
Datenzuordnung und Pilot
Pflichtfelder, Referenzen, Steuerlogik und Belegarten werden passend zu Ihrem Ablauf abgebildet. XRechnung oder ZUGFeRD wird anhand repräsentativer Testfälle fachlich und technisch geprüft.
Freigabe und Betrieb
Nach der Freigabe wird der vereinbarte Prozess als betreute Konvertierung, Batch-Ablauf oder API-Anbindung eingerichtet. Fehler und Ausnahmen bleiben sichtbar und kontrollierbar.
Prüfung und Datenschutz
RechneX verbindet technische Validierung mit nachvollziehbaren Freigabeschritten. Für die erste Einschätzung reichen anonymisierte Unterlagen; vertragliche und technische Anforderungen werden vor dem produktiven Start abgestimmt.
XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X und EN 16931 werden passend zum vereinbarten Zielformat geprüft.
Fehlende Angaben und unsichere Zuordnungen werden sichtbar statt stillschweigend übernommen.
AVV, Unterauftragsverarbeiter und besondere Enterprise-Anforderungen können abgestimmt werden.
Belegarten, Empfängerregeln und Freigaben werden mit den verantwortlichen Teams festgelegt.
Kostenlose Ersteinschätzung
Beschreiben Sie kurz Ihr Ausgangssystem und Volumen. Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine persönliche Einschätzung zu Integrationsweg, kritischen Belegarten und den nächsten Schritten.
Sie möchten einzelne PDF-Rechnungen selbst umwandeln? Zum PDF-Konverter. Für regelmäßige Abläufe und die Anbindung Ihrer Systeme beraten wir Sie hier persönlich.
Technische Vertiefung
Vertiefen Sie je nach Ausgangssystem die Themen API, ERP-Export, Validierung oder PDF-Konvertierung.
Empfang, Übergangsregeln, Ausnahmen und Formate im Gesamtüberblick.
Generator, Konverter und Prüfwerkzeuge im Überblick.
Bestehende PDF-Rechnung in XRechnung oder ZUGFeRD überführen.
Rechnungsdaten direkt im Browser erfassen.
Bestehende ERP-Ausgaben in strukturierte Rechnungen überführen.
Automatisierte Ausgabe aus ERP, Shop oder Fachverfahren.
Technische XRechnung-Prüfung in bestehende Prozesse integrieren.
Gutschriften, Abschläge, Steuern und weitere Belegarten einordnen.
Häufige Fragen
Für Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr endet die allgemeine Übergangsregelung für betroffene B2B-Umsätze im Inland grundsätzlich mit Ablauf des Jahres 2026. Rechnungsaussteller mit höchstens 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr dürfen bis Ende 2027 weiter sonstige Rechnungen verwenden. Für EDI-Verfahren gilt bis Ende 2027 eine gesonderte Übergangsregelung.
Nein. Wenn Ihr ERP, Ihre Warenwirtschaft oder Ihr Shop stabile PDFs oder Datenexporte erzeugt, kann RechneX die strukturierte E-Rechnungsebene ergänzen. Ob eine PDF-Datenzuordnung, ein CSV- oder XML-Export, Batch oder API am besten passt, wird anhand Ihres vorhandenen Ablaufs geprüft.
Sie können Rechnungsdaten direkt im Generator erfassen oder eine bestehende PDF-Rechnung als Ausgangspunkt verwenden und in XRechnung oder ZUGFeRD überführen. Vor dem Versand sollten Sie die erzeugte Datei fachlich kontrollieren und technisch validieren.
Nein. Generator, Konverter oder ein eingerichteter Workflow erzeugen die technische Struktur aus den fachlichen Rechnungsdaten. Sie bleiben für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich.
Wählen Sie repräsentative und fehleranfällige Belege: Standardrechnungen, wichtige Großkunden, Gutschriften, Abschläge, Schlussrechnungen, gemischte Steuersätze und kundenspezifische Bestell- oder Vertragsreferenzen. Für die erste Einschätzung reichen anonymisierte Dokumente.
Ja. Je nach Datenquelle und Volumen kann der Prozess als betreute Konvertierung, Datei- oder Batch-Verarbeitung oder API-Anbindung eingerichtet werden. Fachliche Freigaben, Fehlerberichte und die gewünschte Rückgabe oder Weiterleitung werden passend zum tatsächlichen Ablauf festgelegt.
Für die erste Prüfung reichen anonymisierte Beispielbelege. Ein AVV ist verfügbar. Datenfluss, Unterauftragsverarbeiter, Löschfristen und besondere Enterprise-Anforderungen werden transparent dokumentiert und vor dem produktiven Start abgestimmt.
Die technische Validierung wird passend zum Zielformat eingeplant: XRechnung mit dem offiziellen KoSIT-Prüfstand, ZUGFeRD und Factur-X mit dem passenden Prüfprozess. Zusätzlich bleiben fachliche Prüfung und Freigabe wichtig, weil eine technisch valide Datei trotzdem unvollständige oder unpassende Geschäftsdaten enthalten kann.
Grundlage der Fristen und Begriffe: BMF-FAQ zur obligatorischen E-Rechnung, Stand März 2026.
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