Für Rechnungsaussteller über 800.000 Euro Vorjahresumsatz

E‑Rechnungspflicht 2027 sicher umsetzen – ohne ERP-Wechsel

RechneX prüft Ihre ERP- oder PDF-Ausgabe, bildet Sonderfälle kontrolliert ab und richtet einen validierten XRechnung- oder ZUGFeRD-Prozess für den produktiven Betrieb ein.

Kostenlos und unverbindlichErsteinschätzung innerhalb eines WerktagsAnonymisierte Belege genügen

Ihr Prozessplan

Bestehender Ablauf, ergänzt um E-Rechnung

EN 16931

Was heute besteht

ERPWaWiPDFShopAPI

RechneX Prüfschicht

individuell einrichtbar

Daten zuordnen, Sonderfälle erkennen, Pflichtfelder ergänzen, fachlich freigeben und technisch validieren.

Was zuverlässig herauskommt

Valide XRechnungZUGFeRD / Factur-XBatch-AusgabeAPI-Rückgabe

XRechnung und ZUGFeRD

KoSIT- und Mustang-Prüfung

AVV verfügbar

Kontrollierte Freigabe

Kurzer Pflicht-Check

Betrifft Ihr Unternehmen die Umstellung 2027?

Für die erste Einordnung sind Umsatz, Rechnungsaussteller und betroffene B2B-Umsätze entscheidend – nicht der Wert einer einzelnen Rechnung.

01

Vorjahresumsatz

Der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers lag über 800.000 Euro.

02

Inlands-B2B

Sie stellen Rechnungen für betroffene Umsätze an inländische Unternehmen aus.

03

Produktive Ausgabe

PDF, ERP-Export oder Datenquelle müssen zuverlässig in ein strukturiertes Format überführt werden.

Die allgemeine Übergangsregelung endet für diese Gruppe grundsätzlich mit Ablauf des Jahres 2026. Für bestimmte EDI-Verfahren besteht eine gesonderte Übergangsregelung bis Ende 2027. Maßgeblich bleiben der konkrete Umsatz und die gesetzlichen Ausnahmen. Aktuelle BMF-FAQ öffnen

Ihr Ablauf bleibt erkennbar

RechneX setzt dort an, wo Ihrem Prozess die strukturierte Rechnung fehlt

Sie müssen nicht zuerst Ihre gesamte Systemlandschaft ersetzen. Wir klären, welche Daten bereits vorhanden sind, welche Regeln ergänzt werden müssen und wie die fertige E-Rechnung zurück in Ihren Ablauf gelangt.

Ihre Quellen

ERP und WarenwirtschaftBestehende PDF-RechnungenCSV- und XML-ExporteCRM und ShopsystemeREST-API

Ihre Belegarten

StandardrechnungenGutschriften und StornosAbschlags- und SchlussrechnungenMehrere SteuersätzeKundenspezifische Referenzen

RechneX ergänzt

Datenzuordnung und PflichtfelderSteuer- und SummenlogikPrüf- und FreigabeschritteVerständliche FehlerberichteEmpfängerregeln

Ihre Ausgabe

XRechnungZUGFeRD und Factur-XBatch-VerarbeitungAPI-RückgabeDirekt an den Empfänger versenden

Optional direkt aus RechneX – ohne zusätzlichen Download- und E‑Mail‑Schritt.

Bestehende Systeme bleiben im Einsatz

Ihr Team erstellt Rechnungen weiter im vertrauten ERP, der Warenwirtschaft, im Shop oder als PDF. RechneX ergänzt die strukturierte E-Rechnungsebene.

Sonderfälle werden bewusst abgebildet

Abschläge, Schlussrechnungen, Gutschriften, Steuersätze und Kundenreferenzen werden nicht wie einfache Standardbelege behandelt.

Der Prozess wächst mit Ihrem Volumen

Vom betreuten Pilotlauf bis zu Batch und API wird nur die Automatisierung eingerichtet, die zu Ihrem tatsächlichen Ablauf passt.

Vom Musterbeleg zum Betrieb

Eine Einrichtung mit klaren fachlichen Freigaben

Die technische Umsetzung folgt Ihrem tatsächlichen Datenfluss. Erst wenn Belegarten, Regeln und Testausgaben stimmen, wird der produktive Weg festgelegt.

Eigenen Ablauf prüfen lassen
  1. 01

    Ausgangslage und Musterbelege

    Bestehenden Rechnungsprozess erfassen

    Wir klären Quellsystem, Belegarten, Monatsvolumen, Empfängeranforderungen und den gewünschten Ausgabeweg. Anonymisierte Musterbelege zeigen, welche Daten und Sonderfälle tatsächlich vorkommen.

  2. 02

    Datenzuordnung und Pilot

    Regeln festlegen und Testausgaben validieren

    Pflichtfelder, Referenzen, Steuerlogik und Belegarten werden passend zu Ihrem Ablauf abgebildet. XRechnung oder ZUGFeRD wird anhand repräsentativer Testfälle fachlich und technisch geprüft.

  3. 03

    Freigabe und Betrieb

    Passenden Produktivweg einrichten

    Nach der Freigabe wird der vereinbarte Prozess als betreute Konvertierung, Batch-Ablauf oder API-Anbindung eingerichtet. Fehler und Ausnahmen bleiben sichtbar und kontrollierbar.

Prüfbarkeit schafft Vertrauen

Standards, Datenschutz und menschliche Kontrolle gehören in denselben Prozess

RechneX verbindet technische Validierung mit nachvollziehbaren Freigabeschritten. Für die erste Einschätzung reichen anonymisierte Unterlagen; vertragliche und technische Anforderungen werden vor dem produktiven Start abgestimmt.

Technische Regeln

XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X und EN 16931 werden passend zum vereinbarten Zielformat geprüft.

Kontrollierte Ausnahmebehandlung

Fehlende Angaben und unsichere Zuordnungen werden sichtbar statt stillschweigend übernommen.

Vertragliche Grundlage

AVV, Unterauftragsverarbeiter und besondere Enterprise-Anforderungen können abgestimmt werden.

Persönliche Abstimmung

Belegarten, Empfängerregeln und Freigaben werden mit den verantwortlichen Teams festgelegt.

Kostenlose Ersteinschätzung

Erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer Umstellung 2027.

Beschreiben Sie kurz Ihr Ausgangssystem und Volumen. Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine persönliche Einschätzung zu Integrationsweg, kritischen Belegarten und den nächsten Schritten.

  • • Persönliche Rückmeldung statt automatischer Standardantwort
  • • Einschätzung zu Integrationsweg und kritischen Belegarten
  • • Klare nächste Schritte für Beispielbelege und technische Abstimmung

Häufige Fragen

Was Unternehmen vor der Umstellung wissen möchten

Was ändert sich 2027 bei der E-Rechnung?

Für Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr endet die allgemeine Übergangsregelung für betroffene Inlands-B2B-Umsätze grundsätzlich mit Ablauf des Jahres 2026. Für Rechnungsaussteller mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz und für bestimmte EDI-Verfahren bestehen gesonderte Übergangsregelungen bis Ende 2027.

Muss ich bis 2027 mein ERP wechseln?

Nein. Wenn Ihr ERP, Ihre Warenwirtschaft oder Ihr Shop stabile PDFs oder Datenexporte erzeugt, kann RechneX die strukturierte E-Rechnungsebene ergänzen. Ob eine PDF-Datenzuordnung, ein CSV- oder XML-Export, Batch oder API am besten passt, wird anhand Ihres vorhandenen Ablaufs geprüft.

Wie kann ich 2027 eine E-Rechnung erstellen?

Sie können Rechnungsdaten direkt im Generator erfassen oder eine bestehende PDF-Rechnung als Ausgangspunkt verwenden und in XRechnung oder ZUGFeRD überführen. Vor dem Versand sollten Sie die erzeugte Datei fachlich kontrollieren und technisch validieren.

Muss ich XML selbst schreiben?

Nein. Generator, Konverter oder ein eingerichteter Workflow erzeugen die technische Struktur aus den fachlichen Rechnungsdaten. Sie bleiben für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich.

Welche Belege sollte ich für den Pilot auswählen?

Wählen Sie repräsentative und fehleranfällige Belege: Standardrechnungen, wichtige Großkunden, Gutschriften, Abschläge, Schlussrechnungen, gemischte Steuersätze und kundenspezifische Bestell- oder Vertragsreferenzen. Für die erste Einschätzung reichen anonymisierte Dokumente.

Kann RechneX Batch, API und individuelle Freigaben abbilden?

Ja. Je nach Datenquelle und Volumen kann der Prozess als betreute Konvertierung, Datei- oder Batch-Verarbeitung oder API-Anbindung eingerichtet werden. Fachliche Freigaben, Fehlerberichte und die gewünschte Rückgabe oder Weiterleitung werden passend zum tatsächlichen Ablauf festgelegt.

Wie werden unsere Rechnungsdaten geschützt?

Für die erste Prüfung reichen anonymisierte Beispielbelege. Ein AVV ist verfügbar. Datenfluss, Unterauftragsverarbeiter, Löschfristen und besondere Enterprise-Anforderungen werden transparent dokumentiert und vor dem produktiven Start abgestimmt.

Ist die Validierung automatisch Teil des Prozesses?

Die technische Validierung wird passend zum Zielformat eingeplant: XRechnung mit den vereinbarten KoSIT-Regeln, ZUGFeRD und Factur-X mit dem passenden Prüfprozess. Zusätzlich bleiben fachliche Prüfung und Freigabe wichtig, weil eine technisch valide Datei trotzdem unvollständige oder unpassende Geschäftsdaten enthalten kann.

Grundlage der Fristen und Begriffe: BMF-FAQ zur obligatorischen E-Rechnung, Stand März 2026.