E-Rechnung für Freiberufler und Kleinunternehmer: Pflicht, Ausnahmen und Umsetzung 2026
Viele Freiberufler, Solo-Selbstständige, Agenturen, Berater, Handwerker und Kleinunternehmer fragen sich seit der Einführung der E-Rechnungspflicht: Muss ich jetzt wirklich jede Rechnung als XML-Datei erstellen? Reicht meine PDF-Rechnung noch? Und was gilt, wenn ich Kleinunternehmer nach § 19 UStG bin und keine Umsatzsteuer ausweise?
Die Antwort ist differenziert: Für den Empfang von E-Rechnungen gilt seit dem 1. Januar 2025 eine breite Pflicht für inländische Unternehmen. Für den Versand von E-Rechnungen gibt es dagegen Übergangsfristen und wichtige Ausnahmen. Besonders relevant sind die Sonderregeln für Kleinunternehmer, B2C-Rechnungen und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.
Dieser Beitrag erklärt praxisnah, was Freiberufler und Kleinunternehmer 2026 wirklich beachten müssen und wie Sie mit RechneX ohne Softwarewechsel eine valide XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung erstellen, prüfen und versenden können.
Wenn Sie direkt starten möchten: Kostenlos registrieren und E-Rechnung erstellen oder Preise und Pro-Tarif/Enterprise ansehen.
Kurzantwort: Was gilt für Freiberufler und Kleinunternehmer?
Für die meisten Selbstständigen sind vier Punkte entscheidend:
- E-Rechnungen empfangen können: seit 1. Januar 2025 Pflicht.
- Ein normales PDF ist keine E-Rechnung mehr.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen eigene Umsätze grundsätzlich nicht als E-Rechnung ausstellen.
- Regelbesteuerte Freiberufler haben Übergangsfristen.
Wichtig für kleine B2B-Dienstleister
Auch wenn Sie steuerrechtlich noch keine E-Rechnung ausstellen müssen, können Geschäftskunden, Behörden, größere Auftraggeber oder Einkaufsabteilungen strukturierte Rechnungen wie XRechnung oder ZUGFeRD verlangen. Wer E-Rechnungen früh beherrscht, wirkt professioneller, reduziert Rückfragen und beschleunigt die Verarbeitung beim Kunden.
Zum Einstieg für Kleinunternehmer und Freiberufler →Was ist eine E-Rechnung überhaupt?
Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine Rechnung, die per E-Mail verschickt wird. Entscheidend ist das strukturierte Datenformat. Die Rechnungsdaten müssen so vorliegen, dass sie maschinell gelesen, geprüft und weiterverarbeitet werden können.
Typische Formate für Deutschland sind:
- XRechnung: ein XML-basiertes Format, besonders relevant für Behörden, öffentliche Auftraggeber und B2G-Rechnungen.
- ZUGFeRD: ein hybrides Format aus sichtbarer PDF-Rechnung und eingebetteter XML-Datei, besonders praktisch für viele B2B-Prozesse.
- Factur-X: eng verwandt mit ZUGFeRD und ebenfalls als hybrides Rechnungsformat nutzbar.
- UBL und CII: technische XML-Syntaxen, die im E-Rechnungsumfeld häufig verwendet werden.
- EN 16931: die europäische Norm, auf der die zulässigen strukturierten E-Rechnungsformate beruhen.
Mit RechneX können Sie E-Rechnungen direkt im Browser erstellen, prüfen, visualisieren oder aus bestehenden PDF-Rechnungen in XRechnung oder ZUGFeRD PDF/A-3B umwandeln. Mehr dazu finden Sie im PDF-zu-XRechnung-und-ZUGFeRD-Konverter.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Freiberufler?
Ja, Freiberufler können grundsätzlich unter die E-Rechnungspflicht fallen. Wer als Designer, Texter, Softwareentwickler, Berater, Architekt, Ingenieur, Gutachter, Fotograf oder Coach an andere Unternehmen abrechnet, bewegt sich im B2B-Bereich.
Typische Beispiele:
- Ein Webdesigner schreibt eine Rechnung an eine GmbH.
- Eine freie Beraterin rechnet ein Projekt mit einem mittelständischen Unternehmen ab.
- Ein IT-Freelancer stellt monatliche Leistungen an eine Agentur in Rechnung.
- Ein Architekt oder Ingenieur rechnet mit einer öffentlichen Stelle ab.
- Ein Fotograf stellt einem Unternehmen Nutzungsrechte in Rechnung.
Für regelbesteuerte Freiberufler gilt daher: Die E-Rechnung wird im inländischen B2B-Bereich Schritt für Schritt verpflichtend. Wer 2026 noch mit PDF-Rechnungen arbeitet, sollte spätestens jetzt einen einfachen, validierbaren Prozess für XRechnung oder ZUGFeRD vorbereiten.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
Kleinunternehmer müssen zwei Dinge sauber trennen:
1. E-Rechnungen empfangen: ja
Kleinunternehmer müssen seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Das betrifft zum Beispiel Rechnungen von Softwareanbietern, Lieferanten, Großhändlern, Dienstleistern oder Geschäftspartnern.
Das bedeutet in der Praxis:
- Sie sollten ein E-Mail-Postfach für Rechnungseingang bereitstellen.
- Sie sollten XML-Rechnungen oder ZUGFeRD-Rechnungen öffnen und prüfen können.
- Sie sollten den strukturierten Teil der Rechnung unverändert aufbewahren.
- Sie sollten E-Rechnungen nicht nur ausdrucken oder als einfache PDF-Ansicht speichern.
2. Eigene E-Rechnungen ausstellen: in der Regel nein
Für Umsätze von Kleinunternehmern nach § 19 UStG sieht § 34a UStDV eine Ausnahme vor. Das bedeutet: Kleinunternehmer müssen eigene Rechnungen für diese Umsätze grundsätzlich nicht als E-Rechnung ausstellen.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, freiwillig eine E-Rechnung zu erstellen, wenn:
- ein B2B-Kunde ausdrücklich XRechnung oder ZUGFeRD wünscht,
- ein größerer Auftraggeber strukturierte Rechnungen bevorzugt,
- Ihre Rechnung schneller in der Buchhaltung verarbeitet werden soll,
- Sie professioneller auftreten möchten,
- Sie sich frühzeitig auf wachsende B2B-Anforderungen vorbereiten wollen.
Welche Fristen gelten 2026, 2027 und 2028?
Für Freiberufler und Selbstständige sind diese Fristen besonders wichtig:
| Zeitraum | Bedeutung für B2B-Rechnungen |
|---|---|
| Seit 1. Januar 2025 | Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. |
| 2025 bis 31. Dezember 2026 | Rechnungsaussteller können für viele B2B-Umsätze noch sonstige Rechnungen nutzen, zum Beispiel Papier oder PDF, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. |
| 2027 | Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen grundsätzlich E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich ausstellen. |
| Bis 31. Dezember 2027 | Unternehmen mit bis zu 800.000 Euro Vorjahresumsatz können die verlängerte Übergangsregelung nutzen. |
| Ab 1. Januar 2028 | Nach Ablauf der Übergangsfristen wird die E-Rechnung für nicht ausgenommene inländische B2B-Umsätze praktisch verpflichtend. |
Quelle: BMF-FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung.
Wichtig: Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt weiterhin die besondere Ausnahme für die Ausstellung eigener Rechnungen. Die Empfangspflicht bleibt aber bestehen.
Reicht eine PDF-Rechnung für Freiberufler noch aus?
Eine einfache PDF-Rechnung ist seit 2025 keine E-Rechnung im neuen umsatzsteuerlichen Sinn mehr. Sie kann während der Übergangsfristen und bei Ausnahmen weiterhin zulässig sein, ist aber technisch keine strukturierte E-Rechnung.
Das ist der zentrale Unterschied:
| Format | Menschlich lesbar | Maschinell verarbeitbar | E-Rechnung im neuen Sinn |
|---|---|---|---|
| Papier | Ja | Nein | Nein |
| Normale PDF | Ja | Nein | Nein, sonstige Rechnung |
| XRechnung | Nur mit Viewer gut lesbar | Ja | Ja |
| ZUGFeRD | Ja, als PDF | Ja, durch eingebettete XML-Datei | Ja, bei passendem Profil |
| Factur-X | Ja, als PDF | Ja, durch eingebettete XML-Datei | Ja, bei passendem Profil |
Für viele Freiberufler ist ZUGFeRD besonders attraktiv, weil Kunden weiterhin eine sichtbare PDF-Rechnung erhalten, während die Buchhaltung gleichzeitig strukturierte XML-Daten verarbeiten kann. Wer an Behörden abrechnet, benötigt dagegen häufig XRechnung mit korrekten Pflichtangaben wie der Leitweg-ID. Mehr dazu finden Sie im Beitrag XRechnung für Architekten und Ingenieure mit Leitweg-ID.
Was gilt für B2C-Rechnungen an Privatkunden?
Rechnungen an private Endverbraucher sind nicht der Kern der B2B-E-Rechnungspflicht. Wenn Sie als Fotograf, Coach, Designer, Handwerker oder Dienstleister vor allem Privatkunden abrechnen, dürfen Sie für diese B2C-Umsätze weiterhin klassische Rechnungen nutzen.
Beispiele:
- Rechnung an eine Privatperson für ein Fotoshooting
- Rechnung an einen Verbraucher für eine Beratung
- Rechnung an einen privaten Haushalt für eine Handwerkerleistung
- Rechnung an einen Endkunden im nicht-unternehmerischen Bereich
Was gilt für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro?
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, gibt es eine wichtige Ausnahme. Solche Kleinbetragsrechnungen müssen nicht als E-Rechnung ausgestellt werden. Die Grundlage ist § 33 UStDV.
Das betrifft zum Beispiel:
- kleinere Materialeinkäufe,
- Bewirtungsbelege,
- kurze Dienstleistungen,
- einfache Bar- oder Kartenzahlungen,
- Kleinrechnungen im Alltag.
Weitere Details finden Sie im RechneX-Ratgeber zu E-Rechnung bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.
Was gilt bei Rechnungen an Behörden?
Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gelten zusätzlich eigene B2G-Regeln. Die umsatzsteuerlichen B2B-Regeln und die Vorgaben für öffentliche Auftraggeber müssen getrennt betrachtet werden.
In der Praxis bedeutet das:
- Behörden verlangen häufig XRechnung.
- Für die eindeutige Zuordnung ist oft eine Leitweg-ID erforderlich.
- Die Einreichung erfolgt häufig über Portale wie ZRE oder OZG-RE.
- Normale PDF-Rechnungen werden bei öffentlichen Auftraggebern oft nicht akzeptiert.
Wenn Sie als Architekt, Ingenieur, Berater, Gutachter oder IT-Dienstleister an öffentliche Stellen abrechnen, sollten Sie frühzeitig prüfen, welches Format und welche Pflichtfelder Ihr Auftraggeber verlangt. Praktische Hinweise finden Sie hier: XRechnung für Architekten und Ingenieure mit Leitweg-ID.
Welche E-Rechnung passt zu Freiberuflern: XRechnung oder ZUGFeRD?
Die richtige Wahl hängt vom Empfänger ab.
XRechnung ist sinnvoll, wenn:
- Sie an Behörden oder öffentliche Auftraggeber abrechnen,
- Ihr Kunde ausdrücklich XRechnung verlangt,
- ein XML-Format ohne visuelle PDF-Rechnung gewünscht ist,
- die Rechnung über ein Portal eingereicht wird,
- Leitweg-ID oder Behördenreferenzen erforderlich sind.
ZUGFeRD ist sinnvoll, wenn:
- Sie B2B-Kunden eine lesbare PDF-Rechnung schicken möchten,
- die Buchhaltung des Kunden zusätzlich strukturierte Daten verarbeiten soll,
- Ihr Kunde keine reine XML-Datei erhalten möchte,
- Sie weiterhin mit einem PDF-Workflow arbeiten,
- Sie Word-, Excel- oder bestehende PDF-Rechnungen in einen E-Rechnungsprozess überführen möchten.
Einen ausführlichen Vergleich finden Sie im RechneX-Beitrag XRechnung vs. ZUGFeRD.
Typische Fehler bei E-Rechnungen von Freiberuflern
Viele E-Rechnungen scheitern nicht an der Technik, sondern an kleinen Pflichtfeld- und Logikfehlern. Häufige Probleme sind:
- fehlende oder falsche Käuferangaben,
- unvollständige Leistungsbeschreibung,
- falsches Rechnungsdatum oder Leistungsdatum,
- fehlende Steuernummer oder USt-IdNr.,
- falsche Steuerkategorie,
- fehlerhafter §-19-Hinweis bei Kleinunternehmern,
- falsche Rundung bei Positionen,
- fehlende Bankverbindung,
- unklare Zahlungsbedingungen,
- fehlende Leitweg-ID bei Behördenrechnungen,
- Abweichungen zwischen sichtbarer PDF und strukturierten XML-Daten.
Wie Freiberufler mit RechneX eine E-Rechnung erstellen
RechneX ist für Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und KMU gemacht, die nicht sofort ihre komplette Rechnungssoftware wechseln möchten. Der Grundgedanke ist einfach: bestehende Rechnung oder Rechnungsdaten hinein, geprüfte E-Rechnung heraus.
Möglichkeit 1: E-Rechnung direkt im Formular erstellen
Wenn Sie noch keine fertige Rechnung haben, können Sie die Daten direkt im Generator erfassen:
- Verkäuferdaten eingeben.
- Käuferdaten eingeben.
- Rechnungsnummer, Datum und Leistungszeitraum erfassen.
- Positionen, Mengen, Preise und Steuerlogik eintragen.
- Sonderfall auswählen, zum Beispiel Kleinunternehmer, Reverse Charge, Gutschrift oder Korrekturrechnung.
- XRechnung oder ZUGFeRD erstellen.
- Datei prüfen und herunterladen.
Möglichkeit 2: Bestehende PDF-Rechnung in XRechnung oder ZUGFeRD umwandeln
Wenn Sie Ihre Rechnungen bisher in Word, Excel, Pages, Canva, DATEV, Lexware, einer Branchenlösung oder einem alten ERP-System als PDF erzeugen, können Sie den RechneX-Konverter nutzen:
- PDF-Rechnung hochladen.
- Rechnungsdaten automatisch erkennen lassen.
- Daten im Editor prüfen und korrigieren.
- Ausgabeformat wählen: XRechnung XML oder ZUGFeRD PDF/A-3B.
- KoSIT-Validierung durchführen.
- Fertige E-Rechnung herunterladen.
Möglichkeit 3: Eingehende E-Rechnung prüfen oder lesbar machen
Wenn Sie eine XML-Datei erhalten, ist sie ohne Viewer schwer verständlich. Mit RechneX können Sie:
- eine XRechnung lesbar anzeigen,
- ZUGFeRD-XML prüfen,
- Rechnungsdaten strukturiert ansehen,
- Fehler und Warnungen erkennen,
- eingehende Rechnungen besser nachvollziehen.
Wann lohnt sich der kostenlose Einstieg?
Der kostenlose Einstieg eignet sich, wenn Sie:
- nur gelegentlich eine E-Rechnung erstellen,
- eine XRechnung testen möchten,
- eine erhaltene XML-Rechnung ansehen wollen,
- einzelne Rechnungen prüfen möchten,
- die E-Rechnungspflicht ohne Risiko kennenlernen wollen.
Wann lohnt sich RechneX Pro?
RechneX Pro ist für Freiberufler, Selbstständige und kleine Unternehmen sinnvoll, die regelmäßig Standardrechnungen erstellen, prüfen oder konvertieren möchten.
Pro passt besonders gut, wenn Sie:
- regelmäßig PDF-Rechnungen in XRechnung oder ZUGFeRD umwandeln,
- unbegrenzt Standard-E-Rechnungen erstellen möchten,
- XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen vor dem Versand validieren wollen,
- Viewer und Validator ohne enge Tageslimits nutzen möchten,
- Batch-Uploads für mehrere Standard-PDFs benötigen,
- einen klaren festen Preis statt Einzellösungen bevorzugen.
Wann ist Enterprise sinnvoll?
Enterprise ist für Unternehmen gedacht, bei denen E-Rechnung nicht nur ein einzelner Vorgang ist, sondern Teil eines automatisierten Prozesses werden soll.
Enterprise passt, wenn Sie:
- hohe Rechnungsvolumen verarbeiten,
- bestehende ERP-, CRM- oder Shopsysteme anbinden möchten,
- eine API für E-Rechnungserstellung oder Validierung benötigen,
- Rechnungen automatisch per E-Mail weiterleiten oder versenden möchten,
- individuelle Empfängerregeln abbilden müssen,
- Sonderfälle wie Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Gutschrift, Storno, Korrekturrechnung oder Factoring automatisch erkennen möchten,
- strukturierte Fehlerlisten und Freigabeprozesse brauchen,
- eigene Layout-, Mapping- oder Validierungsregeln benötigen,
- SSO, White-Label, SLA, Monitoring oder persönliches Onboarding wünschen.
Mehr dazu: Preise und Pro-Tarif/Enterprise ansehen.
Pragmatischer Einstieg statt Softwarewechsel
Sie müssen nicht sofort Ihre komplette Buchhaltung austauschen. Mit RechneX können Sie bestehende PDF-Rechnungen weiter als Ausgangspunkt nutzen, E-Rechnungen im Browser erstellen, XML-Dateien prüfen und bei Bedarf später auf Pro oder Enterprise skalieren.
Checkliste: Was sollten Freiberufler und Kleinunternehmer 2026 tun?
Nutzen Sie diese kurze Checkliste, um Ihren E-Rechnungsprozess vorzubereiten:
- Prüfen Sie, ob Sie B2B-, B2G- oder B2C-Rechnungen stellen.
- Klären Sie, ob Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind oder der Regelbesteuerung unterliegen.
- Richten Sie ein E-Mail-Postfach für den Empfang von E-Rechnungen ein.
- Stellen Sie sicher, dass Sie XML-Rechnungen lesen und prüfen können.
- Bewahren Sie den strukturierten Teil von E-Rechnungen unverändert auf.
- Fragen Sie wichtige B2B-Kunden, ob XRechnung oder ZUGFeRD bevorzugt wird.
- Prüfen Sie Behördenrechnungen auf Leitweg-ID und Portalvorgaben.
- Testen Sie rechtzeitig einen E-Rechnungs-Generator oder PDF-Konverter.
- Validieren Sie E-Rechnungen vor dem Versand.
- Entscheiden Sie, ob kostenloser Einstieg, Pro oder Enterprise zu Ihrem Prozess passt.
Häufige Fragen zur E-Rechnung für Freiberufler und Kleinunternehmer
Müssen Freiberufler 2026 E-Rechnungen schreiben?
Nicht immer sofort. Viele Rechnungsaussteller können bis Ende 2026 noch sonstige Rechnungen nutzen. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich die Übergangsfrist bis Ende 2027. Danach wird die E-Rechnung für nicht ausgenommene inländische B2B-Umsätze grundsätzlich relevant. Wer an Behörden abrechnet, muss zusätzlich die jeweiligen B2G-Vorgaben beachten.
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Für eigene Umsätze nach § 19 UStG sind Kleinunternehmer nach § 34a UStDV grundsätzlich von der Ausstellung als E-Rechnung ausgenommen. Sie müssen aber E-Rechnungen empfangen können. Freiwillig können sie trotzdem XRechnung oder ZUGFeRD erstellen, zum Beispiel wenn ein B2B-Kunde dies wünscht.
Reicht eine PDF-Rechnung für Kleinunternehmer?
Steuerrechtlich kann bei Kleinunternehmern für eigene §-19-Umsätze weiterhin eine sonstige Rechnung ausreichen. Eine einfache PDF ist aber keine strukturierte E-Rechnung. Wenn ein Geschäftskunde ausdrücklich eine E-Rechnung verlangt, ist ZUGFeRD oder XRechnung der professionellere Weg.
Was ist besser für Freiberufler: XRechnung oder ZUGFeRD?
Für Behörden ist häufig XRechnung erforderlich. Für viele B2B-Kunden ist ZUGFeRD praktischer, weil es eine lesbare PDF mit eingebetteten strukturierten XML-Daten kombiniert. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie den Rechnungsempfänger oder nutzen Sie RechneX, um beide Wege abzubilden.
Kann ich meine Word- oder Excel-Rechnung weiter nutzen?
Ja, oft können Sie Ihre bestehende Rechnung weiterhin als Vorlage verwenden. Exportieren Sie sie als PDF und wandeln Sie die PDF anschließend mit RechneX in eine valide XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung um. Wichtig ist, dass Sie die erkannten Daten vor dem Download prüfen.
Muss ich eine E-Rechnung validieren?
Eine Validierung ist nicht in jedem Fall eine direkte steuerliche Voraussetzung. Sie ist aber sehr sinnvoll, weil sie Fehler, fehlende Pflichtangaben und unlogische Daten vor dem Versand sichtbar macht. Das BMF empfiehlt, Validierung bereits bei Erstellung und Versand einer E-Rechnung durchzuführen. Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung.
Fazit: Freiberufler und Kleinunternehmer sollten E-Rechnung pragmatisch angehen
Die E-Rechnungspflicht betrifft nicht nur Großunternehmen. Auch Freiberufler, Solo-Selbstständige, Handwerker, Agenturen und Kleinunternehmer müssen sich mit XRechnung, ZUGFeRD, Empfangspflicht, Übergangsfristen und Kundenanforderungen beschäftigen.
Die gute Nachricht: Sie müssen dafür nicht sofort Ihre komplette Buchhaltung austauschen. Für viele kleine Unternehmen reicht ein pragmatischer Ablauf:
- E-Rechnungen empfangen und lesbar machen.
- Eingehende XML-Dateien prüfen.
- Eigene Rechnungen bei Bedarf als XRechnung oder ZUGFeRD erstellen.
- Bestehende PDF-Rechnungen konvertieren.
- Bei wachsendem Volumen auf Pro oder Enterprise skalieren.
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Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
- § 14 UStG: Ausstellung von Rechnungen
- § 33 UStDV: Rechnungen über Kleinbeträge
- § 34a UStDV: Rechnungen von Kleinunternehmern
- RechneX: PDF zu XRechnung und ZUGFeRD konvertieren
- RechneX: XRechnung kostenlos erstellen
- RechneX: Preise, Pro und Enterprise
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