Kostenlos online nutzen

ZUGFeRD Viewer: XML extrahieren und anzeigen

Öffnen Sie eine ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF, visualisieren Sie die eingebettete XML-Rechnung und vergleichen Sie die strukturierten Daten mit dem sichtbaren PDF.

Eingebettete XML anzeigenLesbare RechnungsansichtPDF-/XML-SichtvergleichKeine dauerhafte Speicherung

Bei hybriden E-Rechnungen ist der strukturierte Teil führend. Der Viewer macht genau diese eingebetteten Rechnungsdaten sichtbar.

Keine Datei? Beispiel-ZUGFeRD herunterladen

3 gemeinsame Viewer-Aufrufe pro Tag · Unbegrenzt mit Pro

PDF plus XML verstehen

Was der ZUGFeRD Viewer sichtbar macht

Eine ZUGFeRD-Rechnung ist mehr als das angezeigte PDF. RechneX liest den maschinenverarbeitbaren Rechnungsteil aus und unterstützt ZUGFeRD 2.0 bis 2.5 sowie Factur-X-Dokumente mit eingebettetem CII-XML.

Eingebettete XML extrahieren

Der Viewer findet die Rechnungs-XML in der ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF und stellt sie unverändert zum Download bereit.

XML-Rechnung visualisieren

Rechnungsnummer, Parteien, Positionen, Steuern, Summen und Zahlungsdaten werden aus dem strukturierten Teil lesbar dargestellt.

PDF und XML vergleichen

Wechseln Sie direkt zwischen Original-PDF, strukturierter Rechnungsansicht und XML-Quelltext, um Abweichungen leichter zu erkennen.

Originaldatei nicht dauerhaft gespeichert

Die hochgeladene Datei wird bei RechneX nicht dauerhaft gespeichert und nach Abschluss der Anfrage verworfen.

Hybride Rechnung richtig lesen

ZUGFeRD-PDF öffnen, XML auslesen und Rechnungsdaten prüfen

Ein normaler PDF-Reader zeigt in erster Linie das Rechnungsbild. Für Buchhaltung, Vorsteuerprüfung und maschinelle Verarbeitung sind jedoch die eingebetteten strukturierten Daten entscheidend.

ZUGFeRD-Rechnung öffnen

Laden Sie das vollständige PDF hoch. Das sichtbare Rechnungsbild bleibt als Original-PDF verfügbar, während der Viewer die darin eingebettete Rechnung separat ausliest.

ZUGFeRD-XML extrahieren

Die eingebettete XML-Datei – häufig factur-x.xml oder ZUGFeRD-invoice.xml – lässt sich im Quelltext anzeigen, kopieren und unverändert herunterladen.

ZUGFeRD visualisieren

Statt XML-Tags sehen Sie eine geordnete Rechnungsansicht. So können Sie Beträge, Steuern, Positionen, Parteien und Zahlungsdaten mit dem PDF vergleichen.

Anzeige ist nicht gleich Validierung

Der Viewer zeigt, was im XML steht. Ob PDF/A-3, Einbettung, Profil, XML-Schema und Geschäftsregeln technisch korrekt sind, prüft der separate ZUGFeRD Validator.

ZUGFeRD validieren

Rechtslage bei Abweichungen

Welcher Teil der ZUGFeRD-Rechnung zählt: PDF oder XML?

Für hybride E-Rechnungen ist die Antwort seit 2025 klarer: Der strukturierte Rechnungsteil ist führend. Das PDF bleibt wichtig für die Sichtkontrolle, ist aber nicht automatisch der maßgebende Rechnungsteil.

XML-Teil
Die strukturierten Rechnungsdaten bilden den führenden Teil der hybriden E-Rechnung. Alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben müssen grundsätzlich maschinenlesbar enthalten sein. Das folgt aus § 14 UStG und wird in den BMF-Fragen zur E-Rechnung ausdrücklich erläutert.
PDF-Bildteil
Stimmen die Rechnungsangaben mit dem XML überein, ist der Bildteil ein inhaltlich identisches Mehrstück und eine komfortable Sichtdarstellung. Bei Abweichungen gehen die strukturierten Daten grundsätzlich vor.
Abweichungen
Enthält das PDF andere Rechnungsangaben, kann es als weitere sonstige Rechnung behandelt werden; dann ist insbesondere § 14c UStG zu prüfen. Der aktuelle Umsatzsteuer-Anwendungserlass stellt außerdem klar, dass ein Vorsteuerabzug nur aus dem strukturierten Rechnungsteil möglich ist.

Was regelmäßig unschädlich sein kann

Technisch bedingte geringfügige Abweichungen sowie konkretisierende, ergänzende oder rein darstellungsbedingte Unterschiede werden nicht beanstandet, solange der Charakter als inhaltlich identisches Mehrstück erhalten bleibt. Der Anwendungserlass nennt etwa verkürzte Leistungsbeschreibungen aus Darstellungsgründen oder Rundungsdifferenzen.

Was korrigiert werden sollte

Unterschiedliche Leistungsbeschreibungen, Steuerbeträge, Rechnungssummen, Leistungsempfänger oder andere Pflichtangaben sind keine bloße Layoutfrage. Eine Berichtigung muss sich spezifisch und eindeutig auf die Rechnung beziehen und die Formanforderungen erfüllen; maßgeblich ist § 31 Abs. 5 UStDV.

Aufbewahrung: XML nicht durch Ansicht ersetzen

Nach der GoBD-Änderung vom 14. Juli 2025 genügt bei E-Rechnungen grundsätzlich die Aufbewahrung des strukturierten Teils, wenn die GoBD-Anforderungen erfüllt sind. Enthält der PDF-Teil steuerlich relevante zusätzliche oder abweichende Informationen, muss auch dieser aufbewahrt werden. In der Praxis ist es sinnvoll, die empfangene ZUGFeRD-Originaldatei unverändert zu erhalten.

Stand: 25. Juli 2026. Die Darstellung fasst die veröffentlichten gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Quellen allgemein zusammen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

In vier Schritten

Eingebettete Rechnung aus ZUGFeRD extrahieren

Sie benötigen weder ein Desktop-Programm noch einen XML-Editor. Der gesamte Ablauf funktioniert direkt im Browser.

1

ZUGFeRD-PDF hochladen

Wählen Sie eine hybride ZUGFeRD- oder Factur-X-Rechnung bis 10 MB aus.

2

XML auslesen

RechneX extrahiert die eingebettete CII-XML aus dem PDF-Container.

3

Rechnung anzeigen

Prüfen Sie die strukturierte Rechnungsansicht oder öffnen Sie den vollständigen XML-Quelltext.

4

Vergleichen und prüfen

Vergleichen Sie die XML-Daten mit dem PDF und wechseln Sie bei Bedarf zum ZUGFeRD Validator.

Formale Fehler ausschließen

Prüfen Sie nach der Sichtkontrolle PDF/A-3, XML-Einbettung, Profil und Geschäftsregeln mit dem passenden Validator.

ZUGFeRD Validator öffnen

Häufige Fragen zum ZUGFeRD Viewer

Was zeigt ein ZUGFeRD Viewer an?+

Ein ZUGFeRD Viewer liest die in einer ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF eingebettete XML-Rechnung aus und stellt deren strukturierte Daten lesbar dar. RechneX bietet zusätzlich den XML-Quelltext, den XML-Download und die Ansicht des Original-PDFs.

Wie kann ich die XML aus einer ZUGFeRD-PDF extrahieren?+

Laden Sie die ZUGFeRD-PDF in den Viewer. RechneX sucht die eingebettete Rechnungsdatei, zeigt sie als strukturierte Rechnung und als XML-Quelltext an. Anschließend können Sie die XML-Datei unverändert herunterladen.

Welcher Teil zählt bei ZUGFeRD: PDF oder XML?+

Bei einer hybriden E-Rechnung ist nach der aktuellen Verwaltungsauffassung der strukturierte Rechnungsteil führend. Weichen PDF-Bildteil und XML voneinander ab, sind für die umsatzsteuerliche Beurteilung grundsätzlich die strukturierten Daten maßgebend.

Dürfen PDF und XML einer ZUGFeRD-Rechnung voneinander abweichen?+

Materielle Abweichungen bei Rechnungsangaben sind riskant. Technisch bedingte geringfügige, konkretisierende, ergänzende oder rein darstellungsbedingte Unterschiede werden nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass nicht beanstandet, solange der Charakter als inhaltlich identisches Mehrstück erhalten bleibt.

Erkennt der Viewer Abweichungen zwischen PDF und XML automatisch?+

Nein. Der Viewer macht das eingebettete XML lesbar und zeigt das Original-PDF zum manuellen Vergleich. Eine automatische semantische Gleichheitsprüfung zwischen frei gestaltetem PDF und XML findet nicht statt.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD Viewer und ZUGFeRD Validator?+

Der Viewer beantwortet, welche Daten in der eingebetteten XML-Rechnung stehen. Der Validator prüft zusätzlich die technische Struktur, das ZUGFeRD- oder Factur-X-Profil und relevante Geschäftsregeln. Die fachliche Richtigkeit der Rechnung muss trotzdem geprüft werden.

Funktioniert der Viewer auch mit Factur-X?+

Ja. Factur-X und ZUGFeRD verwenden technisch eng abgestimmte hybride PDF- und XML-Strukturen. Der Viewer liest eingebettete CII-Rechnungsdaten aus beiden Formaten aus.

Werden hochgeladene ZUGFeRD-Rechnungen gespeichert?+

Nein. Die PDF und das extrahierte XML werden nur für die aktuelle Anzeige verarbeitet und nicht dauerhaft bei RechneX gespeichert. Bei angemeldeten Nutzern werden ausschließlich Nutzungsmetadaten ohne Rechnungsinhalt protokolliert.

Vom Anzeigen zur sicheren Weiterverarbeitung

Visualisieren Sie zuerst den strukturierten Rechnungsinhalt. Prüfen Sie danach die technische Konformität oder erstellen Sie selbst eine vollständige ZUGFeRD-Rechnung.