Warum die PDF-Rechnung ab 2027 neu bewertet wird
Viele Unternehmen haben jahrelang PDF-Rechnungen per E-Mail verschickt. Das war bequem und für Menschen gut lesbar. Die E-Rechnungspflicht verschiebt den Maßstab: Entscheidend ist, ob die Rechnung strukturierte Daten enthält und elektronisch verarbeitet werden kann.
Ein einfaches PDF ohne XML-Daten ist seit 2025 keine E-Rechnung im neuen Sinn. Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen noch PDF-Rechnungen senden, sofern der Empfänger zustimmt. 2027 gilt das nur noch bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 nur noch in den gesetzlichen Ausnahmefällen.