PDF-Rechnungen richtig einordnen

PDF-Rechnung ab 2027: Wer noch PDF senden darf und wer nicht

Ein normales PDF bleibt für Menschen lesbar, ist aber ohne strukturierte Daten keine E-Rechnung. RechneX macht aus bestehenden PDF-Rechnungen XRechnung oder ZUGFeRD und zeigt, wann die Standard-Konvertierung genügt und wann sich eine auf Ihre Vorlagen abgestimmte Einrichtung lohnt.

PDF zu XRechnungPDF zu ZUGFeRDPflicht 2027ValidierungPDF aus ERP und Warenwirtschaft

Fristen und Umsetzung

Fristen und Rechnungsablauf im Blick

Bis Ende 2026

PDF-Prozess testen

Nutzen Sie bestehende Rechnungen als Muster, bevor Kunden oder Portale strukturierte Dateien verpflichtend erwarten.

Ab 2027

Viele PDFs werden zum Risiko

Für Aussteller mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz reicht ein einfaches PDF bei inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich nicht mehr.

Vor Versand

Ausgabe validieren

Ob XRechnung oder ZUGFeRD: Die strukturierten Daten müssen vor dem Versand geprüft werden, nicht erst beim Kunden.

Warum die PDF-Rechnung ab 2027 neu bewertet wird

Viele Unternehmen haben jahrelang PDF-Rechnungen per E-Mail verschickt. Das war bequem und für Menschen gut lesbar. Die E-Rechnungspflicht verschiebt den Maßstab: Entscheidend ist, ob die Rechnung strukturierte Daten enthält und elektronisch verarbeitet werden kann.

Ein einfaches PDF ohne XML-Daten ist seit 2025 keine E-Rechnung im neuen Sinn. Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen noch PDF-Rechnungen senden, sofern der Empfänger zustimmt. 2027 gilt das nur noch bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 nur noch in den gesetzlichen Ausnahmefällen.

XRechnung oder ZUGFeRD aus dem bestehenden PDF

Wenn der Empfänger reines XML erwartet, ist XRechnung meist die passende Ausgabe. Wenn das sichtbare PDF erhalten bleiben soll, ist ZUGFeRD oft der bessere Weg: Das Rechnungsbild bleibt sichtbar, die Datenebene wird eingebettet.

RechneX unterstützt beide Wege direkt im Browser, auch für Gutschriften, mehrere Steuersätze und kumulative Bauabrechnungen. Für regelmäßig nötige Korrekturen an Ihren Vorlagen oder eine automatische Systemanbindung bietet Enterprise eine individuelle Einrichtung.

Diese Angaben müssen im XML stimmen

Eine PDF-Rechnung sieht oft eindeutig aus, ist technisch aber nicht eindeutig. Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Käuferreferenz, Steuergruppen und Zahlungsdaten müssen im strukturierten Teil korrekt landen. Eine falsche Zuordnung kann beim Kunden zu Ablehnung oder manueller Nacharbeit führen.

Im Konverter kontrollieren Sie die erkannten Angaben vor der Ausgabe. Wenn dieselben Vorlagen regelmäßig Nacharbeit verursachen, kann Enterprise die Erkennung gezielt darauf abstimmen.

Normales PDF hochladen

Standardrechnung testen und als XRechnung oder ZUGFeRD ausgeben.

Empfängerformat klären

Behörde, B2B-Kunde, Portal oder Buchhaltung entscheiden oft über XRechnung oder ZUGFeRD.

ERP-PDFs separat prüfen

Bei immer gleichen Layouts lohnt sich eine fest eingerichtete Erkennung mit Enterprise.

RechneX Enterprise

Wenn Ihr PDF aus ERP, WaWi oder Altsoftware kommt

Senden Sie uns 2 bis 5 anonymisierte PDF-Rechnungen. RechneX prüft Layout, Pflichtfelder, Sonderfälle, Validierung und den passenden Weg zu XRechnung oder ZUGFeRD.

Beispielrechnungen per E-Mail an kontakt@rechnex.de

Geeignet für gewachsene Abläufe

Bestehende PDF-Layouts weiter nutzen

ZUGFeRD mit sichtbarem PDF oder XRechnung als XML

Sonderfälle wie Gutschrift, Abschlag und mehrere Steuersätze berücksichtigen

FAQ

Wichtige Fragen zur Pflicht

Ist eine PDF-Rechnung ab 2027 verboten?

Nicht für alle. 2027 dürfen Rechnungsaussteller mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz noch einfache PDFs senden, wenn der Empfänger zustimmt; für alle anderen gilt grundsätzlich die E-Rechnungspflicht. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung im neuen Sinn; ein korrektes ZUGFeRD-PDF kann dagegen eine E-Rechnung sein.

Was ist besser: PDF zu XRechnung oder PDF zu ZUGFeRD?

XRechnung passt, wenn reines XML verlangt wird. ZUGFeRD passt, wenn das sichtbare PDF erhalten bleiben und trotzdem eine maschinenlesbare Datenebene mitgeliefert werden soll.

Kann RechneX alte PDF-Layouts weiterverwenden?

Ja. Standardbelege lassen sich direkt konvertieren. Wiederkehrende ERP- oder Altsoftware-PDFs prüfen wir mit Enterprise anhand anonymisierter Beispielrechnungen.

Grundlage der Fristen und Begriffe: BMF-FAQ zur obligatorischen E-Rechnung, Stand März 2026.

Datenschutz-Einstellungen

Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb von RechneX. Mit Ihrer Einwilligung messen wir Kampagnen über Google Ads und Microsoft Advertising. Marketing-Dienste werden erst mit Ihrer Einwilligung geladen. Sie können die Auswahl jederzeit ändern.

Datenschutzerklärung