Reverse Charge ist mehr als ein Steuersatz von 0 %
Bei Reverse Charge wird die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger geschuldet. In der E-Rechnung müssen deshalb Steuerkategorie, Steuersatz, Steuerbetrag und der passende Hinweis strukturiert zusammenpassen.
Für den Reverse-Charge-Fall wird typischerweise die Kategorie AE mit 0 % und Steuerbetrag 0 verwendet. Hinweise oder VATEX-Codes werden nur übernommen, wenn sie den konkreten Steuerfall tatsächlich beschreiben.