Kann ein Kleinunternehmer eine XRechnung erstellen?
Ja. Eine XRechnung ist auch für Kleinunternehmer möglich. Entscheidend ist, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung korrekt im Beleg steht.
Erstellen Sie eine E-Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 UStG, mit vollständigen Rechnungsdaten und wählbarem Format als XRechnung oder ZUGFeRD.
Ohne Umsatzsteuerausweis abrechnen
Vereinfachtes Beispiel für einen fachlich geklärten Kleinunternehmerfall nach § 19 UStG.
Rechnung RE-42 · Beratungsleistung
Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
Ein zusätzlicher Umsatzsteuerbetrag wird nicht ausgewiesen. Der Kleinunternehmerfall ist ein eigener Steuerfall.
Geprüfte Beispieldatei
Beispiel ohne Umsatzsteuerausweis mit Steuerkategorie E und Hinweis auf § 19 UStG.
Gültig (KoSIT: ACCEPTABLE) · Konfiguration v2026-08-31
Ideal, wenn Sie einzelne Kleinunternehmer-Rechnungen selbst erstellen und die Daten bewusst prüfen möchten.
Sinnvoll, wenn bei Ihren Vorlagen regelmäßig Nacharbeit entsteht oder Rechnungen aus ERP und Mandantenprozessen automatisch übernommen werden sollen.
So geht’s
Absender, Empfänger, Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Positionen, Beträge und Zahlungsdaten sauber eintragen.
Der Kleinunternehmerfall wird ohne Umsatzsteuerausweis erstellt. Der Hinweis zur Kleinunternehmerregelung gehört sichtbar in den Beleg.
XRechnung für reine XML-Prozesse und Behörden, ZUGFeRD für ein lesbares PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten.
Angaben kontrollieren, Datei erzeugen und anschließend an den Empfänger übermitteln.
Formatentscheidung
Mit RechneX erstellen Sie Kleinunternehmer-Rechnungen im passenden E-Rechnungsformat – ohne Umsatzsteuer auszuweisen und ohne steuerliche Pflichtangaben zu verlieren.
Reiner XML-Datensatz für Behörden, öffentliche Auftraggeber und strikt automatisierte Rechnungsprozesse.
Lesbares PDF/A-3 mit eingebetteten XML-Rechnungsdaten. Im B2B-Alltag oft die einfachere Wahl.
Fragen und Antworten
Ja. Eine XRechnung ist auch für Kleinunternehmer möglich. Entscheidend ist, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung korrekt im Beleg steht.
Nein. Der Kleinunternehmerfall sollte nicht wie ein normaler 0-%-Steuersatz behandelt werden. Richtig ist: keine Umsatzsteuer ausweisen und auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hinweisen.
Nicht zwingend. Nach § 34a UStDV kann stattdessen auch die Steuernummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer verwendet werden.
Ja, häufig. ZUGFeRD eignet sich, wenn der Empfänger zusätzlich zur strukturierten Datenebene ein lesbares PDF bevorzugt. XRechnung passt besser für Behörden und strikt XML-basierte Prozesse.
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Erstellen Sie die Rechnung im Generator oder nutzen Sie den Konverter für Ihr vorhandenes PDF. Mit Enterprise lassen sich die Erkennung auf Ihre Vorlagen abstimmen und die Verarbeitung automatisieren.
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