141
BT-141Pflicht in GruppeXRechnung 3.0.2

BT-141: Zuschlagsbetrag der Rechnungsposition

Offizieller englischer Begriff: Invoice line charge amount

Der Betrag einer Abgabe ohne die Umsatzsteuer.

Kategorie
Rechnungspositionen
Datentyp
Amount
Kardinalität
1..1
Geschäftsregeln
3

Definition und Vorkommen

Offizielle Definition

Der Betrag einer Abgabe ohne die Umsatzsteuer.

Die Feldkardinalität lautet 1..1. BT-141 ist Pflicht, wenn BG-28 „INVOICE LINE CHARGES“ verwendet wird. Die Gruppe selbst hat die Kardinalität 0..n.

Übergeordnete Gruppe
BG-28: INVOICE LINE CHARGES
Kardinalität der Gruppe
0..n

BT-141 in der Praxis

Der Zuschlag wird der betreffenden Positionssumme hinzugefügt.

Wären auf die Position mit 850,00 Euro zusätzlich 5,00 Euro Zuschlag vereinbart, wäre BT-131 gleich 855,00 Euro. Der veröffentlichte Rabattfall enthält diesen zusätzlichen Zuschlag nicht.

Nicht verwechseln

Ein Positionszuschlag ist kein Nachlass und kein Zuschlag auf die gesamte Rechnung BT-99.

Auch bekannt als: Positionszuschlag, Zeilenzuschlag

Semantischer Datentyp

Amount

Mit diesem Datentyp wird ein Betrag in numerischer Form abgebildet. Er basiert auf dem Typ Amount. Type , wie in ISO 15000-5:2014 Anhang B definiert. Hinweis: Dem Geldwert wird über ein eigenständiges Informationselement eine Währung zugeordnet.

  • Der Betrag wird mit zwei Nachkommastellen angegeben.

Vollständige Syntaxpfade

UBL Invoice · XPath
/Invoice/cac:InvoiceLine/cac:AllowanceCharge[cbc:ChargeIndicator = 'true']/cbc:Amount
UBL CreditNote · XPath
/CreditNote/cac:CreditNoteLine/cac:AllowanceCharge[cbc:ChargeIndicator = 'true']/cbc:Amount
UN/CEFACT CII · XPath
/rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:IncludedSupplyChainTradeLineItem/ram:SpecifiedLineTradeSettlement/ram:SpecifiedTradeAllowanceCharge[ram:ChargeIndicator/udt:Indicator = 'true']/ram:ActualAmount

Zugehörige Geschäftsregeln

Jede Regel-ID wird einmal aufgeführt. Die Kennzeichnung zeigt, für welche Syntax die Regel gilt und ob ein Verstoß als Fehler oder Warnung gemeldet wird.

BR-43CII · EN-16931-Regel · FehlerUBL · EN-16931-Regel · Fehler

Jede Abgabe auf der Ebene der Rechnungsposition BG-28 muss einen Betrag BT-141 aufweisen.

BR-DEC-27CII · EN-16931-Regel · FehlerUBL · EN-16931-Regel · Fehler

[BR-DEC-27]-The allowed maximum number of decimals for the Invoice line charge amount (BT-141) is 2.

PEPPOL-EN16931-R120

Der Inhalt des Elements BT-131 muss dem Produkt aus BT-129 und dem Quotienten aus BT-146 und BT-149 zuzüglich der Summe der Beträge aller entsprechenden Elemente BT-141 und abzüglich der Summe der Beträge aller entsprechenden Elemente BT-136 entsprechen. Anmerkung: Zur besseren Anschaulichkeit entspricht die Formulierung dieser Formel: BT-131 = ( BT-129 * ( BT-146 / BT-149 )) + Summe BT-141 - Summe BT-136 Hinweis: Diese Regel konnte wegen Uneindeutigkeiten im Syntaxbinding in CII technisch noch nicht umgesetzt werden.

Häufige Fragen zu BT-141

Was bedeutet BT-141 in der XRechnung?

BT-141 heißt offiziell „Invoice line charge amount“. Die deutsche Feldbezeichnung lautet „Zuschlagsbetrag der Rechnungsposition“. Die offizielle Definition ist: Der Betrag einer Abgabe ohne die Umsatzsteuer. Der semantische Datentyp ist Amount.

Ist BT-141 ein Pflichtfeld?

BT-141 hat innerhalb BG-28 die Kardinalität 1..1. Das Feld ist daher Pflicht, wenn die Gruppe „INVOICE LINE CHARGES“ verwendet wird. Die Gruppe selbst hat die Kardinalität 0..n.

Wo steht BT-141 in UBL und CII?

UBL Invoice: /Invoice/cac:InvoiceLine/cac:AllowanceCharge[cbc:ChargeIndicator = 'true']/cbc:Amount. UBL CreditNote: /CreditNote/cac:CreditNoteLine/cac:AllowanceCharge[cbc:ChargeIndicator = 'true']/cbc:Amount. CII: /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:IncludedSupplyChainTradeLineItem/ram:SpecifiedLineTradeSettlement/ram:SpecifiedTradeAllowanceCharge[ram:ChargeIndicator/udt:Indicator = 'true']/ram:ActualAmount.

Welche Geschäftsregeln gehören zu BT-141?

Dem Feld sind 3 eindeutige Regel-IDs zugeordnet: BR-43, BR-DEC-27, PEPPOL-EN16931-R120. Den Regeltext und die betroffene Syntax finden Sie im Abschnitt „Zugehörige Geschäftsregeln“.

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