Selbstfakturierung mit XRechnung: 389 und Korrektur 261

Bei der Selbstfakturierung erstellt der Käufer die Rechnung über die Leistung des Verkäufers. Dafür steht Rechnungstyp 389. Der Dokumentersteller wechselt; die fachlichen Rollen Verkäufer und Käufer bleiben bestehen.

XML-Prüfung vom 10. September 2026

Gutschrift SB-2026-0907

Selbstabrechnungsverfahren · Typ 389

Beispiel AG · Käufer

Erstellt die Abrechnung und zahlt 1.190,00 €.

Abrechnung und Zahlung an

Muster GmbH · Verkäufer

Erbringt die Beratung und erhält das Geld.

Grundlage: vorherige Vereinbarung SV-2026-01.

Der Käufer rechnet ab, der Verkäufer bleibt Verkäufer

Im Beispiel hat die Muster GmbH am 7. September 2026 zehn Stunden Beratung zu je 100,00 € netto geleistet. Die Beispiel AG erstellt darüber die Abrechnung: 1.000,00 € netto plus 190,00 € Umsatzsteuer, zahlbar bis 7. Oktober 2026. Beide Unternehmen haben das Selbstabrechnungsverfahren vorher vereinbart.

Entscheidend ist die Leistung, nicht die Person am Rechnungsprogramm. Die Muster GmbH steht weiterhin in der Verkäufergruppe BG-4, die Beispiel AG in der Käufergruppe BG-7. Auch Steuerkennung und Zahlungskonto werden ihrem tatsächlichen Inhaber zugeordnet.

In UBL bleibt die Muster GmbH AccountingSupplierParty, die Beispiel AG AccountingCustomerParty. In CII heißen diese Gruppen SellerTradeParty und BuyerTradeParty. Tauschen Sie die Stammdaten nicht deshalb, weil der Käufer den Beleg erstellt.

Umsatzsteuerlich heißt diese Abrechnung Gutschrift. Sie setzt eine vorherige Vereinbarung voraus; der Beleg muss die Angabe „Gutschrift“ enthalten. Widerspricht der leistende Unternehmer dem übermittelten Dokument, verliert es die Wirkung einer Rechnung. Das regelt § 14 Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 10 UStG.

389 ist keine Stornorechnung

Welcher Vorgang liegt vor?
VorgangBedeutungPassende Hilfe
Selbstfakturierung · 389Käufer stellt die Abrechnung über die erhaltene Leistung aus.Diese Seite
Korrektur einer Selbstabrechnung · 261Der Käufer stellt eine Gutschrift zur ursprünglichen Selbstabrechnung aus.Code 261 verwenden
Kaufmännische Gutschrift · 381Ein Betrag wird etwa wegen einer Preisminderung gutgeschrieben.Gutschrift erstellen
Korrekturrechnung · 384Eine frühere Rechnung wird berichtigt.Korrektur mit Belegbezug
StornoEin früherer Beleg wird aufgehoben. Typ, Bezug und Vorzeichen müssen zum Verfahren passen.Gutschrift und Storno abgrenzen

Die Überschrift „Gutschrift“ allein bestimmt den Code nicht. Im Muster 389 werden positive Beträge verwendet: Die Beispiel AG schuldet der Muster GmbH 1.190,00 €. Ein pauschales Minuszeichen würde diesen normalen Selbstabrechnungsfall falsch darstellen. Die vollständige Codereferenz finden Sie unter BT-3: Rechnungstyp-Code.

Selbstabrechnung mit Code 261 korrigieren

Code 261 bezeichnet eine Gutschrift im Selbstabrechnungsverfahren, international „Self-billed credit note“. Der Käufer erstellt den Korrekturbeleg zur früheren Selbstabrechnung. Verkäufer bleibt der leistende Unternehmer; Käufer bleibt der Leistungsempfänger.

Im RechneX-Generator wählen Sie „Korrektur einer Selbstabrechnung“. Geben Sie die Nummer des Originalbelegs an, bestätigen Sie die Selbstabrechnungsvereinbarung und prüfen Sie die Vorzeichen. Bei einem vorhandenen PDF kontrollieren Sie dieselben Angaben nach der Erkennung im Konverter. Beide Wege sind in Pro enthalten, für XRechnung und ZUGFeRD.

In UBL wird Code 261 als CreditNote ausgegeben. Ein positiver Korrekturbetrag mindert dabei die ursprüngliche Forderung; kehren Sie das Vorzeichen nicht allein wegen des Wortes „Gutschrift“ um. Maßgeblich ist, wie der Betrag auf dem Beleg gemeint ist.

Die geprüften XRechnung-Ausgaben werden von KoSIT akzeptiert. Für Code 261 kann der Hinweis BR-DE-17 erscheinen. Klären Sie bei besonderen Empfangsprozessen, ob der Empfänger diesen Rechnungstyp annimmt.

Codebezeichnung: UNCL1001-Auszug für Self-billed Credit Notes. Die Beispieldateien auf dieser Seite zeigen Code 389.

Diese Felder machen die Abrechnung nachvollziehbar

BT-1 · Belegnummer
SB-2026-0907: eigene Nummer der vom Käufer erstellten Abrechnung.
BT-3 · Rechnungstyp
389: Selbstfakturierung; in UBL eine Invoice, keine CreditNote mit Code 381.
BT-27 · Verkäufername
Muster GmbH: der leistende Unternehmer. Seine Anschrift, Steuerdaten und Kontaktdaten gehören in die Verkäufergruppe.
BT-44 · Käufername
Beispiel AG: Leistungsempfänger und hier auch Dokumentersteller.
BT-10 · Käuferreferenz
EINKAUF-2026-42: interne Zuordnung des Käufers. Keine allgemeingültige Leitweg-ID.
BT-12 · Vertragsreferenz
SV-2026-01: Bezug zur Selbstabrechnungsvereinbarung. Die Referenz ersetzt die Vereinbarung nicht.
BT-13 · Bestellreferenz
BEST-2026-42: die zugehörige Bestellung des Käufers.
BT-84 · Zahlungskonto
Im Muster das Konto der Muster GmbH, an die der Käufer zahlt.
BT-115 · Fälliger Betrag
1.190,00 €: positiver Zahlungsbetrag, da keine Vorauszahlung oder Minderung vorliegt.

Wann brauche ich eine Vorgängerrechnung?

Die erstmalige Selbstfakturierung braucht keine erfundene Ursprungsrechnung. Unser Muster enthält deshalb keine BG-3. Nur wenn tatsächlich eine frühere Rechnung referenziert wird, gehören deren Nummer und gegebenenfalls Datum in BT-25 und BT-26. Eine Bestellung gehört in BT-13, ein Vertrag in BT-12.

Relevante UBL-Stellen

<!-- Ausschnitte der UBL-Invoice, keine vollständige Rechnung -->
<cbc:ID>SB-2026-0907</cbc:ID>
<cbc:InvoiceTypeCode>389</cbc:InvoiceTypeCode>
<cbc:BuyerReference>EINKAUF-2026-42</cbc:BuyerReference>
<cac:OrderReference>
  <cbc:ID>BEST-2026-42</cbc:ID>
</cac:OrderReference>
<cac:ContractDocumentReference>
  <cbc:ID>SV-2026-01</cbc:ID>
</cac:ContractDocumentReference>
<!-- AccountingSupplierParty: Muster GmbH (leistet)
     AccountingCustomerParty: Beispiel AG (erstellt und zahlt) -->

Derselbe Fall als CII

<!-- Ausschnitte aus verschiedenen Bereichen der CII-Datei -->
<ram:TypeCode>389</ram:TypeCode>
<!-- ApplicableHeaderTradeAgreement -->
<ram:BuyerReference>EINKAUF-2026-42</ram:BuyerReference>
<!-- SellerTradeParty: Muster GmbH (leistet)
     BuyerTradeParty: Beispiel AG (erstellt und zahlt) -->
<ram:BuyerOrderReferencedDocument>
  <ram:IssuerAssignedID>BEST-2026-42</ram:IssuerAssignedID>
</ram:BuyerOrderReferencedDocument>
<ram:ContractReferencedDocument>
  <ram:IssuerAssignedID>SV-2026-01</ram:IssuerAssignedID>
</ram:ContractReferencedDocument>

Die gekürzten Ausschnitte zeigen nur ausgewählte Felder. Vollständige Parteien, Hinweise, Leistungsdaten, Steuergruppen und Summen sind in den Downloads enthalten.

389-Muster mit tatsächlicher KoSIT-Prüfung

Beide vollständigen Dateien wurden mit KoSIT Validator 1.6.3 und der offiziellen Konfiguration 2026-08-31 für XRechnung 3.0.2 geprüft: Schema und Schematron bestanden, Ergebnis ACCEPTABLE, keine Fehler.

Synthetische Musterdaten, nicht zur Zahlung bestimmt. Die Berichte prüfen Schema und Geschäftsregeln der vollständigen XML-Dateien. Vertrag, Steuersachverhalt und Empfängerannahme müssen zusätzlich stimmen. Prüfstand und SHA-256-Prüfsummen

Technisch gültig heißt nicht automatisch zustellbar

Die Muster verwenden die XRechnung-Kennung in BT-24 und den vom Generator ausgegebenen Geschäftsprozess in BT-23. Diese Prüfung ist kein Nachweis für den Versand über Peppol BIS Self-Billing. Dort gelten eigene Prozess-, Dokument- und Adressierungsregeln. Stimmen Sie Übertragungsprofil, Absender, Empfänger und Annahmeverfahren mit dem Empfänger beziehungsweise Access Point ab.

Einzelne Selbstfakturierung im Generator erstellen

Im RechneX-Generator können Sie Selbstabrechnungen und deren Korrekturen erstellen. Wählen Sie im Rechnungsfall die Selbstfakturierung mit Typ 389, bestätigen Sie die vorherige Selbstabrechnungsvereinbarung und tragen Sie die Vertragsreferenz ein. Erfassen Sie den Leistenden als Verkäufer und den Dokumentersteller als Käufer.

Kontrollieren Sie danach Belegnummer, Leistungsdatum, Steuerdaten, Zahlungsempfänger und Zahlungsbetrag. Geben Sie den Hinweis „Gutschrift im Selbstabrechnungsverfahren“ an. Die Vereinbarung müssen Sie unabhängig von der Bestätigung im Formular nachweisen können.

Wo die manuelle Erstellung an ihre Grenzen kommt

Ein Formular organisiert keine Freigaben zwischen Unternehmen, erkennt keine doppelt abgerechneten Leistungen und ersetzt keine Prüfung der Vereinbarungen. Für Sammelabrechnungen, viele Lieferanten, variable Vergütungen, ERP-Daten oder automatische Zustellung braucht es einen abgestimmten Ablauf mit eigenen Prüfregeln.

Auch Zahlungsbedingungen müssen zum Fall passen. Wenn Skonto vereinbart wurde, hilft das Skonto-Beispiel mit BT-20 und Zahlungsberechnung.

Selbstabrechnungen mit Enterprise automatisieren

Regelmäßige Selbstabrechnungen und Korrekturen können Sie mit Pro selbst bearbeiten. Wenn Sie eine auf Ihre Vorlagen abgestimmte Erkennung, feste Freigaben oder eine Systemanbindung benötigen, richten wir mit Enterprise den passenden Ablauf ein.

  1. Vorgang klären: Wer leistet, wer erstellt, wer zahlt? Vereinbarung, Steuerfall und gewünschtes Ausgabeformat festlegen.
  2. Daten zuordnen: Lieferantenstammdaten, Leistungen, Bestellungen und Vertragsreferenzen anhand eines anonymisierten Originalfalls abgleichen.
  3. Ausgabe testen und freigeben: UBL oder CII erzeugen, offiziell validieren, fachlich freigeben und den Import beim Empfänger testen.
  4. Betrieb absichern: Freigaben, Dublettenprüfung, Fehlerbehandlung und den Umgang mit Widersprüchen vereinbaren.

Ihren Selbstabrechnungsfall prüfen lassen

Beschreiben Sie im Anfrageformular Ihr Quellsystem, die Zahl der Abrechnungen pro Monat, das gewünschte Format und die Rollen der Beteiligten. Nennen Sie außerdem, ob über ein Portal, eine Schnittstelle oder Peppol zugestellt werden soll.

Häufige Fragen und offizielle Quellen

Ist der Käufer jetzt steuerlich der Leistende?

Nein. Das Erstellen des Dokuments ändert nicht, wer die Leistung erbracht hat. Im Muster bleibt die Muster GmbH der Verkäufer. Prüfen Sie Steuerkategorie und Steuerausweis anhand der tatsächlichen Leistung.

Muss ich für 389 auf ein anderes XML-Format wechseln?

Für die hier geprüfte XRechnung sind UBL und CII möglich. Ein Wechsel des Rechnungstyps allein rechtfertigt keinen beliebigen Wechsel von BT-23 oder BT-24. Ein anderes Übertragungsverfahren kann zusätzliche Anforderungen stellen.

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