Damit der Erwerber den Lieferanten automatisch identifizieren kann, muss die (i. d. R. vom Erwerber vergebene) Kennung des Verkäufers BT-29 , die von einer offiziellen Registrierstelle ausgegebene Kennung BT-30 und / oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers BT-31 vorhanden sein.
BT-29: Kennung des Verkäufers
Offizieller englischer Begriff: Seller identifier
Eine (i. d. R. vom Erwerber vergebene) Kennung des Verkäufers, wie z. B. die Kreditorennummer für das Mittelbewirtschaftungsverfahren oder die Lieferantennummer für das Bestellsystem.
Definition und Vorkommen
Eine (i. d. R. vom Erwerber vergebene) Kennung des Verkäufers, wie z. B. die Kreditorennummer für das Mittelbewirtschaftungsverfahren oder die Lieferantennummer für das Bestellsystem.
Die Feldkardinalität lautet 0..n. Das Feld ist auf dieser Strukturebene optional. Geschäftsregeln können es in bestimmten Fällen technisch verlangen. Ihr Kunde kann das Feld trotzdem verlangen; das prüft der Standardvalidator nicht.
- Übergeordnete Gruppe
- BG-4: SELLER
- Kardinalität der Gruppe
- 1..1
BT-29 in der Praxis
Eine Verkäuferkennung kann etwa die vom Käufer vergebene Lieferantennummer oder eine GLN des Verkäufers sein. Eine GLN wird mit dem Schema 0088 gekennzeichnet.
LIEF-0042 ist eine fiktive interne Lieferantennummer. Sie bekommt nicht allein deshalb das GLN-Schema 0088.
Nicht verwechseln
Die GLN ist keine Umsatzsteuer-ID. Auch eine zusätzliche Kundenvorgabe für BT-29 ist von der Standardkardinalität zu unterscheiden.
Auch bekannt als: Lieferantennummer, GLN, Verkäuferkennung
Semantischer Datentyp
Identifier
Mit diesem Datentyp werden eindeutige Kennungen abgebildet (engl. Identifier, kurz ID). Für jede Kennung, die innerhalb des semantischen Datenmodells auftritt, ist festgelegt, ob ein bestimmtes Bildungsmuster verwendet werden kann bzw. muss. Im letzteren Fall wird eine Liste der nutzbaren Bildungsmuster spezifiziert. Der Datentyp basiert auf dem Typ Identifier. Type , wie in ISO 15000-5:2014 Anhang B definiert.
Komponenten
0..1Kennung des Bildungsschemas für das Element BT-29 .
Codeliste: icd
Vollständige Syntaxpfade
/Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PartyIdentification/cbc:ID/CreditNote/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PartyIdentification/cbc:ID/rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:SellerTradeParty/ram:ID | /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:SellerTradeParty/ram:GlobalID[@schemeID]Zugehörige Geschäftsregeln
Jede Regel-ID wird einmal aufgeführt. Die Kennzeichnung zeigt, für welche Syntax die Regel gilt und ob ein Verstoß als Fehler oder Warnung gemeldet wird.
Häufige Fragen zu BT-29
Was bedeutet BT-29 in der XRechnung?
BT-29 heißt offiziell „Seller identifier“. Die deutsche Feldbezeichnung lautet „Kennung des Verkäufers“. Die offizielle Definition ist: Eine (i. d. R. vom Erwerber vergebene) Kennung des Verkäufers, wie z. B. die Kreditorennummer für das Mittelbewirtschaftungsverfahren oder die Lieferantennummer für das Bestellsystem. Der semantische Datentyp ist Identifier.
Ist BT-29 ein Pflichtfeld?
BT-29 hat die Kardinalität 0..n und ist auf dieser Strukturebene optional. Geschäftsregeln können es in bestimmten Fällen technisch verlangen. Zusätzlich vereinbarte Empfängeranforderungen sind gesondert zu prüfen und ändern die Standardkardinalität nicht.
Wo steht BT-29 in UBL und CII?
UBL Invoice: /Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PartyIdentification/cbc:ID. UBL CreditNote: /CreditNote/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PartyIdentification/cbc:ID. CII: /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:SellerTradeParty/ram:ID | /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:SellerTradeParty/ram:GlobalID[@schemeID].
Welche Geschäftsregeln gehören zu BT-29?
Dem Feld sind 1 eindeutige Regel-IDs zugeordnet: BR-CO-26. Den Regeltext und die betroffene Syntax finden Sie im Abschnitt „Zugehörige Geschäftsregeln“.

